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Wolmirstedt – Regelzonengrenze
Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt
Regelzonengrenze – Wahle
Regelzonengrenze – Helmstedt Ost
Helmstedt Ost – Salzgitter
Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle
Wolmirstedt – Landesgrenze Niedersachsen / Sachsen-Anhalt (Abschnitt C)
etwa 47 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt im Bereich Helmstedt nahe der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Er verläuft zunächst für etwa 2,5 km in südöstlicher Richtung parallel zum ehemaligen Braunkohletagebau Wulfersdorf und verschwenkt an dessen Südende nach Ostnordost. Der Trassenkorridor verläuft anschließend bis zum Umspannwerk Wolmirstedt im Landkreis Börde geradlinig und durchgängig in Bündelung mit der bereits bestehenden 380-kV-Leitung Helmstedt-Wolmirstedt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Parallelneubau |
Länge | etwa 47 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 5. Juli 2024
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 30. November 2020 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1 und 2) (zip, 138 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 14 MB)
Die Bundesnetzagentur hat anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Stellungnahmen konnten bis zum 5. Februar 2021 abgegeben werden. Dabei wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt. Diese ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 29. März 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. November 2022 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen am 16. Januar 2023 um Dateien ergänzt wurden, die in der ursprünglichen Internetveröffentlichung vom 13. Januar 2023 nicht enthalten waren.
Gesamtunterlagen (zip, 749 MB)
Unterlage A (Erläuterungsbericht) (zip, 18 MB)
Unterlage B (Raumverträglichkeitsstudie) (zip, 95 MB)
Unterlage C (Strategische Umweltprüfung) (zip, 228 MB)
Unterlage D (Natura 2000) (zip, 239 MB)
Unterlage E (Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung) (zip, 56 MB)
Unterlage F (Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung) (zip, 30 MB)
Unterlage G (sonstige öffentliche und private Belange) (zip, 16 MB)
Unterlage H (energiewirtschaftlich-technische Belange) (zip, 37 MB)
Unterlage I (Alternativenvergleich und Vorschlag zur Gesamtbeurteilung) (zip, 17 MB)
Jede Person sowie anerkannte Umweltvereinigungen, die in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind, konnten sich vom 3. Februar bis zum 3. April 2023 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 28. Juni 2023 in Magdeburg.
Erörterungstermin Vorhaben 10, Abschnitt C (28.06.2023, Magdeburg)
Die Bundesnetzagentur hat am 31. Oktober 2023 einen 47 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Sie ist dabei weitestgehend dem Vorschlag von 50Hertz gefolgt.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 10, Abschnitt C (pdf, 2 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 203 KB)
Antrag auf Änderung
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 3. November 2023 beantragt, die Bundesfachplanungsentscheidung vom 31. Oktober 2023 im Bereich Helmstedt zu ändern. Da die Änderung der Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, kann auf eine Antragskonferenz sowie auf die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden.
Antrag auf Änderung der Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren gemäß § 11 NABEG (pdf, 3 MB)
SUP-Vorprüfung
Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die beantragte Änderung keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat, die im weiteren Aufstellungsverfahren nach § 43 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu berücksichtigen sind. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist daher nicht erforderlich.
Feststellung über die SUP-Pflicht sowie Zusammenfassung und Ergebnis der Vorprüfung (pdf, 106 KB)
Veröffentlichung der Entscheidung
Die Bundesnetzagentur hat mit der Entscheidung vom 30. Januar 2024 den durch die Bundesfachplanungsentscheidung vom 31. Oktober 2023 festgelegten Trassenkorridor geringfügig geändert. Im Bereich Helmstedt an der Landesgrenze Niedersachsen / Sachsen-Anhalt wird der festgelegte Trassenkorridor geringfügig erweitert. Die Trassenkorridorerweiterung erfolgt in nordwestlicher Richtung auf einer Länge von circa 460 m. Der festgelegte Korridor im Änderungsbereich ist im Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde raumverträglich. Die Entscheidung im vereinfachten Verfahren ist für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren verbindlich.
Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 11 NABEG (pdf, 812 KB)
Bekanntmachung zur Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung (pdf, 80 KB)