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    Wolmirstedt – Regelzonengrenze

    Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt

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    Wolmirstedt – Regelzonengrenze (Abschnitt A)

    46 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz

    Abschnitt A

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Anzeigeverfahren
    abgeschlossen imQ3 2021


    Verlauf

    Der Abschnitt beginnt am Umspann­werk Wolmir­stedt in Sachsen-Anhalt und führt zunächst in westliche, dann in süd-westliche Richtung. Im Verlauf werden mehrere Flüsse, der Mittel­land­kanal, mehrere Bundes­straßen und die Autobahn 2 gekreuzt. Die Leitung verläuft über­wiegend über land­wirt­schaftliche Nutz­flächen, dabei handelt es sich haupt­sächlich um intensiv bewirtschaftetes Acker­land und klein­räumiges Grünland. Kurz vor der Landes­grenze knickt die Leitung in nord-westliche Richtung ab und quert kurz vor Mast 6, dem End­punkt des Abschnitts, die Landesgrenze.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Änderung des Betriebskonzepts

    Länge

    46 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 5. Juli 2024

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 31. Oktober 2019 beantragt, gemäß § 5a NABEG auf eine Bundes­fach­planung zu verzichten. Er plant, die Strom­tragfähigkeit der Leitung überwiegend durch einen Tausch der vorhandenen Leiter­seile gegen Hoch­temperatur­leiterseile zu erhöhen. Bauliche Änderungen an den Masten sind nicht erforderlich. Am 18. Dezember 2019 hat die Bundes­netz­agentur ent­schieden, dass die Maß­nahme aufgrund der örtlichen Gegeben­heiten ohne Durch­führung der Bundes­fach­planung möglich ist.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat der Bundes­netz­agentur am 28. Mai 2021 die von ihm geplante Maß­nahme angezeigt. Diese beinhaltet keine baulichen Maß­nahmen, sondern lediglich die Erhöhung der Strom­tragfähig­keit von 2.520 auf 3.600 Ampere.

    Nach eingehender Prüfung der Unterlagen hat die Bundes­netz­agentur die Maßnahme am 30. Juli 2021 von einem förm­lichen Verfahren unter Verwendung einer Neben­bestimmung freigestellt. Mit der Neben­bestimmung wird sichergestellt, dass die Rechte anderer Infra­struktur­inhaber nicht durch Starkstrom­beeinflussung beein­trächtigt werden. Hierzu hat der Vorhaben­träger am 28. März 2022 entsprechende Unter­lagen vor­gelegt. Für den Abschnitt ist damit kein Plan­genehmigungs- oder Plan­feststellungs­verfahren durch­zuführen.

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