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Grafenrheinfeld – Rittershausen
Punkt Rittershausen – Kupferzell
Kupferzell – Großgartach
Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach
Kupferzell – Großgartach (Abschnitt 3)
etwa 48 km | Baden-Württemberg | TransnetBW
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Großgartach im Landkreis Heilbronn. Er verläuft zunächst in Richtung Nordwesten, dann in Richtung Nordosten, quert zuerst die Autobahn 6 und zwischen den Städten Neckarsulm und Bad Friedrichshall den Neckar. Im weiteren Verlauf quert der Trassenkorridor bei Kochertürn den Kocher, knickt anschließend in östliche Richtung ab und quert nördlich von Neuenstadt am Kocher die Autobahn 81. Die Siedlungsbereiche von Hardthausen am Kocher, Möglingen und Öhringen-Ohrnberg werden nördlich passiert. Der Kocher wird durch den Trassenkorridor nördlich von Öhringen-Ohrnberg erneut gequert und passiert im weiteren Verlauf die Gemeinde Zweiflingen südlich. Der Trassenkorridor verläuft anschließend weiter in östliche Richtung bis zum am nördlichen Ortsrand von Kupferzell liegenden Umspannwerk Kupferzell im Hohenlohekreis.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Ersatzneubau |
Länge | etwa 48 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 6. September 2024
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 23. Dezember 2016 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge 1-2, Anlagen 1-2) (zip, 82 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 6 MB)
Anhang 1.2: Ziele der Raumordnung (pdf, 257 KB)
Anhang 1.3: Beschreibung der projektimmanenten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (pdf, 109 KB)
Anhang 2.1: Steckbriefe RWK-I-Riegel und Engstellen (pdf, 4 MB)
Anhang 2.2: Übersicht über RWK-II-Riegel (pdf, 385 KB)
Anhang 2.3: Beschreibung der Trassenkorridor-Alternativen (pdf, 2 MB)
Anlage 1.1: Siedlung und Erholung, Sonstiges (Karte) (pdf, 6 MB)
Anlage 1.2: Biotop- und Gebietsschutz, Wasser (Karte) (pdf, 7 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 22. März 2017 in Weinsberg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 20 (Abschnitt 3) (22.03.2017, Weinsberg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 11. Mai 2017 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Nicht zu allen im Antrag dargelegten Trassenkorridorsegmenten wurden weitere Untersuchungen aufgegeben. Die Bündelung mit der Autobahn 6 ist beispielsweise nicht mehr zu betrachten.
Der Vorhabenträger hat am 28. März 2019 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anhänge 1-4, Anlagen 1-6) (zip, 580 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 13 MB)
Anhang 1: Allgemeiner Anhang (zip, 2 MB)
Anhang 2: Umweltbericht (zip, 215 MB)
Anhang 3: Raumverträglichkeitsstudie (zip, 2 MB)
Anhang 4: Sonstige öffentliche und private Belange (pdf, 2 MB)
Anlage 1: Allgemeine Anlagen (zip, 12 MB)
Anlage 2: Umweltbericht (zip, 178 MB)
Anlage 3: Vor- und Verträglichkeitsprüfungen Natura 2000 (zip, 79 MB)
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (pdf, 3 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 10. Mai bis zum 11. Juni 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 11. Juli 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 24. und 25. September 2019 in Heilbronn.
Erörterungstermin Vorhaben 20, Abschnitt 3 (24.-25.09.2019, Heilbronn)
Die Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2019 einen 48 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 7 MB)
Anlage 1: Kartographischer Ausweis über den festgelegten Trassenkorridor (pdf, 21 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 444 KB)