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    Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Punkt Marxheim – Punkt Ried (Abschnitt A2)

    etwa 57 km | Hessen | Amprion

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Punkt Marxheim – Punkt Ried des BBPlG-Vorhabens 2
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde in den Bundes­fachplanungs­verfahren für die damaligen Abschnitte D (Weißenthurm - Riedstadt) und A (Riedstadt – Mannheim-Wallstadt) fest­gelegt. Er beginnt am Punkt Marx­heim im Stadt­gebiet von Hofheim am Taunus und verläuft zunächst in süd­west­liche Richtung bis zur Stadt Hofheim. Hier knickt der Korridor in süd­öst­liche Richtung ab und verläuft über die Gemeinden Bischofs­heim und Trebur bis nach Riedstadt. Der Korridor verlässt dann das Stadt­gebiet von Riedstadt und läuft weiter in süd­östliche Richtung bis in das Stadt­gebiet Pfung­stadt, um dort in süd­west­liche Richtung ab­zuknicken und über die Gemeinden Gernsbach und Alsbach-Hähnlein in Richtung Groß-Rohrheim zu verlaufen. Der Korridor endet am Punkt Ried auf dem Stadt­gebiet von Biblis.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Typ

    Umbeseilung

    Kennzeichnungen

    HGÜ-Pilotprojekt
    länderübergreifend

    Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI)

    Länge

    etwa 57 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 20. November 2023

    Die Bundes­netz­agentur hat am 14. Juni 2022 in Mainz eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betrof­fenen Träger öffent­licher Belange, aner­kannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffent­lichkeit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erheb­liche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz einge­holten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzu­legen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. September 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung30.09.2022
    BBPlG 02 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    veranstaltung 14.06.2022
    BBPlG 02 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung18.05.2022
    BBPlG 02 Abschnitt A2
    Planfeststellung

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