Osterath – Rommerskirchen
Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP
Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz
Punkt Koblenz – Punkt Marxheim
Punkt Marxheim – Punkt Ried
Punkt Ried – Punkt Wallstadt
Punkt Wallstadt – Philippsburg
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Punkt Marxheim – Punkt Ried (Abschnitt A2)
57 km | Hessen | Amprion

Verlauf
Die festgelegte Trasse beginnt am Punkt Marxheim im Stadtgebiet von Hofheim am Taunus und verläuft zunächst in südwestliche Richtung bis zur Stadt Hofheim. Im Anschluss knickt der Verlauf in südöstliche Richtung ab und verläuft über die Gemeinden Bischofsheim und Trebur bis nach Riedstadt. Die Trasse verlässt dann das Stadtgebiet von Riedstadt und läuft weiter in südöstliche Richtung bis Pfungstadt, um dort in südwestliche Richtung abzuknicken und über die Gemeinden Gernsbach und Alsbach-Hähnlein in Richtung Groß-Rohrheim zu verlaufen. Die Trasse endet am Punkt Ried auf dem Stadtgebiet von Biblis.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Hessen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | 57 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 18. März 2025
Der Vorhabenträger Amprion hat am 18. Mai 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen, Karten) (zip, 227 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 3 MB)
Anlage 1, Planungsraumanalyse, Bericht, Anhänge (pdf, 22 MB)
Anlage 1, Karte 1: Übersichtskarte (pdf, 11 MB)
Anlage 1, Karte 2: Schutzgebiete (pdf, 14 MB)
Anlage 1, Karte 3: Habitatkomplexe (pdf, 7 MB)
Anlage 1, Karte 4: Fundpunkte Legende (pdf, 179 KB)
Anlage 1, Karte 5: Probeflächen (pdf, 105 MB)
Anlage 1, Karte 6: Fotodokumentation (pdf, 52 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Juni 2022 in Mainz eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt A2 (14.06.2022, Mainz)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. September 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 28. März 2024 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Er hat die Vollständigkeit der Unterlagen gemäß § 22 Absatz 3a NABEG versichert. In den Unterlagen war eine allgemeinverständliche, nichttechnische Zusammenfassung des Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) nicht enthalten. Diese hat der Vorhabenträger zwischenzeitlich ergänzt.
Gesamtunterlagen (zip, 1,8 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 229 KB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 3 MB)
02 | Übersichtspläne (zip, 9 MB)
03 | Prinzipzeichnungen der technischen Anlagen (zip, 2 MB)
04 | Masttabellen (zip, 914 KB)
05 | Fundamenttabellen (zip, 983 KB)
07 | Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 15 MB)
08 | Technisches Maßnahmenverzeichnis (zip, 2 MB)
09 | Nachweis über Einhaltung EMF (zip, 42 MB)
10 | Geräuschgutachten (TA Lärm) (zip, 16 MB)
11 | Geräuschgutachten (AVV Baulärm) (zip, 183 KB)
12 | Erklärung technische Anforderungen (zip, 626 KB)
13 | Erklärung Wechselwirkungen mit Infrastruktureinrichtungen (zip, 387 KB)
14 | Verkehrswegekonzept (zip, 402 KB)
15 | Belang Abfall (zip, 279 KB)
16 | Belang öffentliche Sicherheit (zip, 271 KB)
17 | Umweltverträglichkeitsprüfung (zip, 960 MB)
18 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 327 MB)
19 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 5 MB)
20 | Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 112 MB)
21 | Sonstige geschützte Teile von Natur und Landschaft (zip, 527 KB)
22 | Denkmalschutzrechtliche Belange (zip, 356 KB)
23 | Forstrechtliche Belange (zip, 70 MB)
24 | Kommunale Bauleitplanung und städtebauliche Belange (zip, 281 KB)
25 | Landwirtschaftliche Belange (zip, 249 KB)
Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 15. April bis zum 14. Juni 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Aufgrund des nachträglich vom Vorhabenträger ergänzten UVP-Berichts gab es eine zweite Äußerungsfrist vom 22. Juli bis zum 4. September 2024. Diese Nachbeteiligung diente ausschließlich der nachträglichen Anhörung zu Register 17. Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Erörterung
Die Bundesnetzagentur hat alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die dazugehörigen Erwiderungen des Vorhabenträgers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung festgestellt. Die Bundesnetzagentur hat ihr Ermessen dahingehend ausgeübt, gemäß § 22 Abs. 5 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 S. 1 NABEG auf die Durchführung des Erörterungstermins zu verzichten.
Die Bundesnetzagentur hat am 19. Dezember 2024 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 57 km lang. Sie beginnt bei Hofheim im Taunus und endet auf dem Stadtgebiet von Biblis. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Gesamtunterlagen (zip, 622 MB)
Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 2, Abschnitt A2 (pdf, 5 MB)
04 | Masttabellen (zip, 950 KB)
07 | Rechtserwerbsverzeichnisse (zip, 19 MB)
08 | Kreuzungsverzeichnisse (zip, 2 MB)
18 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 390 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.