H2Hauptnavigation
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Punkt Marxheim – Punkt Ried (Abschnitt A2)
etwa 57 km | Hessen | Amprion

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde in den Bundesfachplanungsverfahren für die damaligen Abschnitte D (Weißenthurm - Riedstadt) und A (Riedstadt – Mannheim-Wallstadt) festgelegt. Er beginnt am Punkt Marxheim im Stadtgebiet von Hofheim am Taunus und verläuft zunächst in südwestliche Richtung bis zur Stadt Hofheim. Hier knickt der Korridor in südöstliche Richtung ab und verläuft über die Gemeinden Bischofsheim und Trebur bis nach Riedstadt. Der Korridor verlässt dann das Stadtgebiet von Riedstadt und läuft weiter in südöstliche Richtung bis in das Stadtgebiet Pfungstadt, um dort in südwestliche Richtung abzuknicken und über die Gemeinden Gernsbach und Alsbach-Hähnlein in Richtung Groß-Rohrheim zu verlaufen. Der Korridor endet am Punkt Ried auf dem Stadtgebiet von Biblis.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Hessen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Typ | Umbeseilung |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 57 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 20. November 2023
Der Vorhabenträger Amprion hat am 18. Mai 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen, Karten) (zip, 227 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 3 MB)
Anlage 1, Planungsraumanalyse, Bericht, Anhänge (pdf, 22 MB)
Anlage 1, Karte 1: Übersichtskarte (pdf, 11 MB)
Anlage 1, Karte 2: Schutzgebiete (pdf, 14 MB)
Anlage 1, Karte 3: Habitatkomplexe (pdf, 7 MB)
Anlage 1, Karte 4: Fundpunkte Legende (pdf, 179 KB)
Anlage 1, Karte 5: Probeflächen (pdf, 105 MB)
Anlage 1, Karte 6: Fotodokumentation (pdf, 52 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Juni 2022 in Mainz eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt A2 (14.06.2022, Mainz)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. September 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.