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Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Wolmirstedt – Raum Naumburg/Eisenberg (Abschnitt A)
etwa 182 km | Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz; TenneT
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt und verläuft von dort zunächst in südlicher Richtung in Verlaufsrichtung der Autobahn 14 westlich an Magdeburg vorbei. Südwestlich von Magdeburg schwenkt er nach Südosten. Südwestlich von Schönebeck (Elbe) biegt er nach Süden ab, verläuft östlich vorbei an Förderstedt und Staßfurt bis nördlich von Alsleben (Saale), wo er die Saale quert. Der Verlaufsrichtung der A 14 folgend verläuft der Trassenkorridor weiter in Richtung Südosten bis in Höhe der Stadt Halle (Saale), welche er im Osten umgeht. Die Weiße Elster quert er nahe des Raßnitzer Sees, dessen östliches Ufer gestreift wird. Weiter nach Süden strebend folgt der Trassenkorridor der Verlaufsrichtung der Autobahn 9, teilweise in enger Bündelung, und umgeht dabei Bad Dürrenberg und Weißenfels im Osten. Von dort verläuft er nach Südwesten, bevor er kurz hinter der Landesgrenze in Thüringen nördlich von Eisenberg im südlichen Koppelpunkt endet.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 182 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 12. September 2024
Die Vorhabenträger 50Hertz und TenneT haben am 8. März 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 12 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 3. Mai 2017 in Magdeburg und am 8. Mai in Halle (Saale) Antragskonferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 5 (Abschnitt A) (03.05.2017, Magdeburg)
Antragskonferenz Vorhaben 5 (Abschnitt A) (08.05.2017, Halle (Saale))
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 7. August 2017 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die die Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen haben. Am 6. Oktober 2017 hat die Bundesnetzagentur eine überarbeitete Festlegung des Untersuchungsrahmens veröffentlicht. Sie hat darin über die kleinräumige Verschiebung eines Trassenkorridorsegments bei Schkölen und über die Aufnahme eines neuen kleinräumigen Trassenkorridorsegments bei Magdeburg-Eulenberg entschieden.
Festlegung des Untersuchungsrahmens vom 6. Oktober 2017 (pdf, 498 KB)
Weitere Alternativen
Die Bundesnetzagentur hat den Vorhabenträgern die Grobprüfung von vier neuen Alternativen aufgegeben, die Dritte vorgeschlagen hatten. Am 10. August 2018 hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass drei dieser Alternativen ernsthaft in Betracht kommen und in das weitere Bundesfachplanungsverfahren aufzunehmen sind. Dies sind die Bündelungen mit der Autobahn 14 zwischen Neugattersleben und Plötzkau sowie mit den 380-kV-Freileitungen Ragow – Förderstedt und Wolmirstedt – Förderstedt. Am 18. April 2019 hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Konverterstandorte 2 und 3 nicht weiter zu betrachten sind.
Die Vorhabenträger haben am 30. April 2019 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind. Dabei haben sie eine Ausführung als Erdkabel und auf Teilabschnitten auch die Möglichkeit einer Freileitungsausführung untersucht.
Erdkabel
Gesamtunterlagen Erdkabel (Erläuterungsbericht, Anlagen, Anhänge) (zip, 2,99 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 118 KB)
Erläuterungsbericht (EK) (zip, 10 MB)
Technische Vorhabenbeschreibung (EK) (pdf, 3 MB)
Grobprüfungen (EK) (zip, 36 MB)
Bericht Raumverträglichkeitsstudie (EK) (pdf, 9 MB)
Anhänge Raumverträglichkeitsstudie (EK) (zip, 113 MB)
Anlagen Raumverträglichkeitsstudie 1-2.1 (EK) (zip, 286 MB)
Anlagen Raumverträglichkeitsstudie 2.2-2.3 (EK) (zip, 206 MB)
Anlagen Raumverträglichkeitsstudie 3-5 (EK) (zip, 183 MB)
Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (EK) (pdf, 8 MB)
Anhänge Umweltbericht (EK) (zip, 215 MB)
Anlagen Umweltbericht 1-2 (EK) (zip, 131 MB)
Anlagen Umweltbericht 3 (EK) (zip, 279 MB)
Anlagen Umweltbericht 4 (EK) (zip, 293 MB)
Anlagen Umweltbericht 5-6 (EK) (zip, 317 MB)
Anlagen Umweltbericht 7 (EK) (zip, 222 MB)
Anlagen Umweltbericht 8 (EK) (zip, 492 MB)
Verträglichkeitsuntersuchung Natura 2000 (EK) (zip, 41 MB)
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (EK) (zip, 8 MB)
Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (EK) (zip, 993 KB)
Einschätzung der Betroffenheit von sonstigen öffentlichen und privaten Belangen (EK) (zip, 65 MB)
Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich (zip, 91 MB)
Realisierbarkeit möglicher Konverterstandorte (zip, 63 MB)
Freileitung
Gesamtunterlagen Freileitung (Erläuterungsbericht, Anlagen, Anhänge) (zip, 3,96 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 118 KB)
Erläuterungsbericht (FL) (zip, 10 MB)
Technische Vorhabenbeschreibung (FL) (pdf, 818 KB)
Grobprüfungen (FL) (zip, 11 MB)
Bericht Raumverträglichkeitsstudie (FL) (pdf, 12 MB)
Anhänge Raumverträglichkeitsstudie (FL) (zip, 40 MB)
Anlagen Raumverträglichkeitsstudie 1-2 (FL) (zip, 281 MB)
Anlagen Raumverträglichkeitsstudie 3-5 (FL) (zip, 305 MB)
Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (FL) (pdf, 5 MB)
Anhänge Umweltbericht (FL) (zip, 50 MB)
Anlagen Umweltbericht 1-3 (FL) (zip, 520 MB)
Anlagen Umweltbericht 4 (FL) (zip, 405 MB)
Anlagen Umweltbericht 5-6 (FL) (zip, 478 MB)
Anlagen Umweltbericht 7 (FL) (zip, 322 MB)
Anlagen Umweltbericht 8-8.1 (FL) (zip, 443 MB)
Anlagen Umweltbericht 8.2-8.4 (FL) (zip, 404 MB)
Anlagen Umweltbericht 8.5-8.7 (FL) (zip, 525 MB)
Verträglichkeitsuntersuchung Natura 2000 (FL) (zip, 52 MB)
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (FL) (zip, 8 MB)
Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (FL) (zip, 7 MB)
Einschätzung der Betroffenheit von sonstigen öffentlichen und privaten Belangen (FL) (zip, 27 MB)
Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich (zip, 91 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 19. Juni bis zum 18. Juli 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 19. August 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren die Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 12. November 2019 in Staßfurt.
Erörterungstermin Vorhaben 5, Abschnitt A (12.-13.11.2019, Staßfurt)
Die Bundesnetzagentur hat am 2. April 2020 einen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 8 MB)
Anlage 1 (Länderübergangspunkt zwischen Droyßig, Osterfeld und Walpernhain) (pdf, 3 MB)
Anlage 2 (Länderübergangspunkt zwischen Leuna und Markranstädt) (pdf, 3 MB)
Anlage 3 (Freileitungsteilabschnitte) (pdf, 1 MB)
Anlage 4 (Liste Stellungnehmer TöB, Vereinigungen) (pdf, 18 KB)
Anlage 5 (Zuordnung Trassenkorridorsegmente zu Vergleichsbereichen) (pdf, 732 KB)
Anlage 6 (Geradlinigkeit zwischen Netzvernüpfungspunkten) (pdf, 744 KB)
Anlage 7 (Überwachungskonzept erhebliche Umweltauswirkungen) (pdf, 93 KB)
Die Bundesnetzagentur hat folgende Veränderungssperren erlassen.