Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen (Abschnitt B)
etwa 190 km | Niedersachsen | TenneT; TransnetBW
Bau
Inbetriebnahme
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor bildet eine gemeinsame Stammstrecke mit dem Abschnitt B des Vorhabens 4. Er beginnt nordöstlich von Scheeßel im Landkreis Rotenburg (Wümme) und umfährt Scheeßel dann östlich. Im Anschluss verläuft er in südlicher Richtung durch den Heidekreis, quert die Aller bei Frankenfeld und passiert die Region Hannover westlich der Stadt Hannover. Im Landkreis Hildesheim verläuft der Trassenkorridor ab Freden durch das Leinetal und umgeht den Bereich der Kernstadt von Einbeck im Landkreis Northeim östlich und südlich. Bei Einbeck-Edemissen schließt er an den Trassenkorridor des Abschnitts C an.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 190 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 17. Januar 2025
Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW haben am 7. April 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 20 MB)
Karte 1: Typenpläne (zip, 4 MB)
Karten 2-3: Übersichtskarten (zip, 28 MB)
Karten 4-25: Themenkarten (zip, 1.427 MB)
Karten 26-37: Strukturierung des Untersuchungsraums (zip, 626 MB)
Karten 38-45: Trassenkorridorfindung und -analyse (zip, 134 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 13. Juni 2017 in Hannover eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt B) (13.06.2017, Hannover)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 23. November 2017 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die die Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen haben.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 531 KB)
Ergänzung zu den Untersuchungsrahmen der Vorhaben 3 und 4, Abschnitte B und C (pdf, 229 KB)
Weitere Alternativen
Bei den Antragskonferenzen wurden weitere alternative Trassenkorridore vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hat den Vorhabenträgern aufgegeben, die im Untersuchungsrahmen genannten Alternativen fachlich zu prüfen. Die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen wurden in das weitere Bundesfachplanungsverfahren aufgenommen.
Ergebnisse der Grobprüfungen von alternativen Trassenkorridorvorschlägen (pdf, 1 MB)
Anpassungen
Die Vorhabenträger haben bei vertiefenden Prüfungen festgestellt, dass sie manche der zu untersuchenden Trassenkorridore in geringem Umfang modifizieren müssen. Diese Anpassungen haben sie der Bundesnetzagentur angezeigt.
Anpassungen von Trassenkorridoren in den Abschnitten B der Vorhaben 3 und 4 BBPlG (pdf, 2 MB)
Die Vorhabenträger haben am 22. März 2019 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 1,5 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 405 KB)
1. Erläuterungsbericht (zip, 32 MB)
2. Technische Beschreibung des Vorhabens (zip, 101 MB)
3. Raumverträglichkeitsstudie (zip, 182 MB)
4.1 Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (zip, 8 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 1-3 (zip, 473 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 4-6 (zip, 389 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 7-8 (zip, 138 MB)
4.2 Untersuchungen zur Natura-2000-Verträglichkeit (zip, 25 MB)
4.3 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 4 MB)
4.4 Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 18 MB)
5. Einschätzen der Betroffenheit der sonstigen öffentlichen und privaten Belange (zip, 1 MB)
6. Fachbeitrag zur Prognose der wasserrechtlichen Zulässigkeit (zip, 70 MB)
7. Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich (zip, 69 MB)
8. Planung Gesamtvorhaben (zip, 23 MB)
9. Abkürzungs-, Quellen- und Literaturverzeichnis, Glossar (zip, 2 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 13. Mai bis zum 12. Juni 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 12. Juli 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei nichtöffentlichen Erörterungsterminen die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Die Erörterungstermine waren am 10. und 11. September 2019 in Hannover und am 17. und 18. September in Walsrode-Krelingen.
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B (10.-11.09.2019, Hannover)
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B (17.-18.09.2019, Walsrode-Krelingen)
Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und der Erörterungstermine sind der Bundesnetzagentur neue Erkenntnisse zu bereits untersuchten und noch nicht untersuchten Belangen zugetragen worden. Um ihr eine sachgerechte Beurteilung für die Entscheidung über einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor zu ermöglichen, hat die Bundesnetzagentur die Vorhabenträger aufgefordert, die entsprechenden Sachverhalte einer Einschätzung zu unterziehen.
Prüfauftrag Abschnitt B (pdf, 2 MB)
Machbarkeitsstudie Deponie Doershelf bei Delligsen (pdf, 5 MB)
Darüber hinaus haben die Beteiligten weitere Hinweise und Alternativvorschläge eingereicht, aus denen die Bundesnetzagentur Prüfaufträge für den Vorhabenträger abgeleitet hat. Die Vorhabenträger haben daraufhin für verschiedene ernsthaft in Betracht kommende Alternativen Unterlagen erstellt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore erforderlich sind.
Trassenkorridorsegmente 427 und 428
Die ernsthaft in Betracht kommenden alternativen Trassenkorridorsegmente 427 und 428 liegen südlich von Seelze. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 8. Mai 2020 die Möglichkeit, sich zu diesen Alternativen zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 20. Juli bis zum 14. August 2020 äußern.
Bekanntmachung zu den Alternativen Trassenkorridorsegment 427 und 428 (südlich Seelze) (pdf, 717 KB)
Trassenkorridorsegment 427 (südlich Seelze) (zip, 72 MB)
Trassenkorridorsegment 428 (südlich Seelze) (zip, 71 MB)
Trassenkorridorsegment 431
Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassenkorridorsegment 431 liegt im Bereich Varrigsen. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 8. Mai 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 PlanSiG statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 20. Juli bis zum 14. August 2020 äußern.
Bekanntmachung zur Alternative Trassenkorridorsegment 431 (Bereich Varrigsen) (pdf, 517 KB)
Trassenkorridorsegment 431 (Bereich Varrigsen) (zip, 66 MB)
Trassenkorridorsegment 434
Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassenkorridorsegment 434 liegt im Bereich des Leinetals. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 6. November 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 PlanSiG statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 28. Januar 2021 bis zum 24. Februar 2021 äußern.
Bekanntmachung zur Alternative Trassenkorridorsegment 434 (Bereich Leinetal) (pdf, 575 KB)
Trassenkorridorsegment 434 (Prüfung) (pdf, 1 MB)
Trassenkorridorsegment 434 (Anhänge) (zip, 3 MB)
Trassenkorridorsegment 434 (Anlagen) (zip, 87 MB)
Prüfung Konfliktbereich Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 26. März 2021 einen 190 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Sie hat darin in zwei Bereichen Trassenkorridorsegmente aufgenommen, die als Alternativen in der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wurden. Südlich von Seelze verläuft der Trassenkorridor über das Segment 428, das zwischen Lathwehren und Kirchwehren (Stadt Seelze) liegt und nördlich von Göxe (Stadt Barsinghausen) die Bündelung mit bestehenden Freileitungstrassen aufnimmt. Ab Freden (Leine) verläuft der Trassenkorridor über das Segment 434 entlang des Leinetals bis Einbeck-Volksen.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 5 MB)
Anlage 1 (Geradlinigkeit zwischen den Netzverknüpfungspunkten) (pdf, 1 MB)
Anlage 2 (Überwachungskonzept erhebliche Umweltauswirkungen) (pdf, 426 KB)
Aufgrund der Corona-Pandemie ist gemäß dem Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die zusätzliche Auslegung der Entscheidung vor Ort nicht erforderlich. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Website. Weitere Informationen zur Auslegung sowie zum möglichen Versand der Unterlagen auf einem Datenträger finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung zur Entscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 60 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die folgenden Veränderungssperren erlassen.
Veränderungssperre Freden (Leine) (pdf, 468 KB)
Veränderungssperre Brunkensen, Alfeld (Leine) (pdf, 3 MB)
Veränderungssperre Garbsen/Seelze (pdf, 7 MB)
Veränderungssperre Stadt Einbeck, Ortsteil Erzhausen (pdf, 4 MB)