Bertikow – Pasewalk
Bertikow – Pasewalk
31 km | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | 50Hertz

Verlauf
Beginnend am Umspannwerk Bertikow verläuft das planfestgestellte Vorhaben nahezu geradlinig in Richtung Norden bis südlich des Großen und Kleinen Prähnsees. Diese werden durch eine Verschwenkung nach Nordosten umgangen. In Höhe der Gemeinde Grünow wird die 380-kV-Freileitung parallel zur Autobahn 20 weiter in Richtung Norden geführt und passiert in ihrem Verlauf östlich die Ortschaften Drense, Mönchehof, Dauerthal und Schönfeld. Um einen größeren Abstand zu den Ortschaften Drense und Mönchehof beziehungsweise den bestehenden Windenergieanlagen im Bereich der Ortschaft Dauerthal zu erreichen, fällt die Bündelung mit der Autobahn 20 ab der Kreuzung mit der L 25 (Anschlussstelle Prenzlau-Süd) bis Schönfeld partiell dichter aus. Nachdem die Trasse südöstlich von Damerow die Landesgrenze zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern quert, endet nordöstlich der Ortschaft die Parallelführung mit der Autobahn. Die Leitung verläuft nun weiter in Richtung Norden und wird hierzu anfänglich im unmittelbaren Nahbereich der Trasse der zurückzubauenden 220-kV-Bestandsleitung Bertikow-Pasewalk geführt. Östlich von Rollwitz verschwenkt die Trasse in Umgehung dreier Stillgewässer leicht Richtung Westen. Sie nähert sich an die vorhandenen zwei 110-kV-Leitungen Pasewalk-Prenzlau an und verläuft hierzu parallel in Nachnutzung des Trassenraums der bestehenden Leitung Bertikow-Pasewalk durch den Pasewalker Kirchenforst nach Nordosten. Nördlich des Pasewalker Kirchenforstes endet die Bündelung mit den zwei 110-kV-Leitungen, bevor die neue Leitung in den Erweiterungsbereich des Umspannwerks Pasewalk einmündet.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
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Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Ersatzneubau |
Länge | 31 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. Dezember 2024
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 30. März 2019 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-3) (zip, 78 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG (pdf, 5 MB)
Anlage 1: Karten §-19-Antrag (zip, 61 MB)
Anlage 2: Unterlagen zum Untersuchungsrahmen (zip, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 5. Juni 2019 in Templin eine Antragskonferenz durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren unter anderem Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 25. Juli 2019 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. August 2020 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit bestätigt.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 1,35 GB)
Unterlagenverzeichnis (pdf, 47 KB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 19 MB)
02 | Übersichtsplan (pdf, 4 MB)
03 | Technische Pläne und Listen (zip, 392 MB)
04 | Rechtserwerb (zip, 81 MB)
07 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 321 MB)
08 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 8 MB)
09 | Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen (zip, 28 MB)
10 | Antragsunterlagen für wasserrechtliche Erlaubnisse (zip, 3 MB)
11 | Forstrechtliche Unterlage (zip, 5 MB)
12 | Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (zip, 5 MB)
13 | Bodenschutzkonzept (zip, 28 MB)
Anlage 1 | Kartierberichte (zip, 272 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Oktober bis zum 28. Dezember 2020 Einwendungen gegen den Plan erheben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die Unterlagen ausschließlich im Internet veröffentlicht.
Antrag auf Planänderung
Der Vorhabenträger hat am 21. Februar 2021 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme bzw. Einwendung informiert.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur den Erörterungstermin als Online-Konsultation gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Im Zeitraum vom 14. Juni bis zum 13. Juli 2021 hatten die Teilnahmeberechtigten Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern. Zur Teilnahme berechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Sie wurden von der Bundesnetzagentur angeschrieben und über die weiteren Details informiert.
Online-Konsultation im Anhörungsverfahren zum Vorhaben 11 (14.06.-13.07.2021)
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Oktober 2021 den Plan festgestellt. Die festgestellte Trasse orientiert sich nördlich von Bertikow und südlich von Pasewalk an der bestehenden 220-kV-Trasse. Der Abschnitt, der dazwischen liegt, wird westlich der Autobahn 20 verlaufen. Der Vorhabenträger kann nun das Vorhaben errichten. Sobald die neue Leitung in Betrieb genommen wird, wird die bestehende Leitung zurückgebaut.
Neben der Veröffentlichung auf dieser Seite lag der Planfeststellungsbeschluss vom 16. bis zum 29. November 2021 in der Amtsverwaltung Gramzow, im Amt Brüssow, in der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Pasewalk – Amt Uecker-Randow-Tal und am Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn öffentlich aus. Es wurden nur die planfestgestellten Pläne und Unterlagen sowie die wasserrechtlichen Erlaubnisse ausgelegt. Sie finden die weiteren nicht planfestgestellten Pläne und Unterlagen weiterhin unter »Plan und Unterlagen (§21 NABEG)« weiter oben auf dieser Seite.
Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 11 (pdf, 4 MB)
Ordnerverzeichnis Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 11 (pdf, 18 KB)
Ordner 1 - Technische Pläne und Listen (Teil 1) (zip, 49 MB)
Ordner 2 - Technische Pläne und Listen (Teil 2) (zip, 389 MB)
Ordner 3 - Rechtserwerb (zip, 116 MB)
Ordner 4 - LBP, wasserrechtliche Erlaubnisse (zip, 241 MB)
Bekanntmachung: Planfeststellungsbeschluss gemäß § 24 NABEG (pdf, 111 KB)
Der Vorhabenträger hat am 23. Dezember 2023 eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. Oktober 2021 beantragt. Die Änderung bezieht sich auf einen geänderten Bauablauf und in der Folge zu Veränderungen bei den Bauzeitenregelungen im Bereich des Pasewalker Kirchenforstes (Stadt Pasewalk, Landkreis Vorpommern-Greifswald). Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen hat die Bundesnetzagentur am 22. Februar 2024 einen Änderungsbescheid erlassen.
Die gesetzliche Frist für die Erhebung einer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss ist abgelaufen.