Bertikow – Pasewalk

    Bertikow – Pasewalk

    31 km | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | 50Hertz

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2021


    Verlauf

    Beginnend am Umspann­werk Bertikow verläuft das plan­festgestellte Vorhaben nahezu geradlinig in Richtung Norden bis südlich des Großen und Kleinen Prähnsees. Diese werden durch eine Verschwenkung nach Nord­osten umgangen. In Höhe der Gemeinde Grünow wird die 380-kV-Freileitung parallel zur Autobahn 20 weiter in Richtung Norden geführt und passiert in ihrem Verlauf östlich die Ort­schaften Drense, Mönchehof, Dauerthal und Schönfeld. Um einen größeren Abstand zu den Ort­schaften Drense und Mönchehof beziehungsweise den bestehenden Wind­energie­anlagen im Bereich der Ort­schaft Dauerthal zu erreichen, fällt die Bündelung mit der Autobahn 20 ab der Kreuzung mit der L 25 (Anschluss­stelle Prenzlau-Süd) bis Schönfeld partiell dichter aus. Nachdem die Trasse süd­östlich von Damerow die Landes­grenze zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern quert, endet nord­östlich der Ort­schaft die Parallel­führung mit der Autobahn. Die Leitung verläuft nun weiter in Richtung Norden und wird hierzu anfänglich im un­mittelbaren Nah­bereich der Trasse der zurück­zubauenden 220-kV-Bestands­leitung Bertikow-Pasewalk geführt. Östlich von Rollwitz ver­schwenkt die Trasse in Umgehung dreier Stillgewässer leicht Richtung Westen. Sie nähert sich an die vorhandenen zwei 110-kV-Leitungen Pasewalk-Prenzlau an und verläuft hierzu parallel in Nach­nutzung des Trassen­raums der bestehenden Leitung Bertikow-Pasewalk durch den Pasewalker Kirchen­forst nach Nord­osten. Nördlich des Pasewalker Kirchen­forstes endet die Bündelung mit den zwei 110-kV-Leitungen, bevor die neue Leitung in den Erweiterungs­bereich des Umspann­werks Pasewalk ein­mündet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Ersatzneubau

    Länge

    31 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2024

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 30. März 2019 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vor­schlag für den be­absichtigten Trassen­verlauf sowie An­gaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 5. Juni 2019 in Templin eine Antrags­konferenz durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die be­troffenen Träger öffent­licher Be­lange, aner­kannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren unter anderem Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz ein­geholten Infor­mationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 25. Juli 2019 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vor­haben berührt sind, aufgefordert, zum ein­gereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vor­haben berührt werden, vom 26. Oktober bis zum 28. Dezember 2020 Ein­wendungen gegen den Plan erheben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden gemäß § 3 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) die Unter­lagen ausschließlich im Internet veröffentlicht.

    Antrag auf Planänderung

    Der Vorhaben­träger hat am 21. Februar 2021 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die betroffenen Behörden, Vereini­gungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme bzw. Einwendung informiert.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur den Erörterungs­termin als Online-Konsultation gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Im Zeitraum vom 14. Juni bis zum 13. Juli 2021 hatten die Teilnahme­berechtigten Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern. Zur Teil­nahme berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Sie wurden von der Bundes­netz­agentur angeschrieben und über die weiteren Details informiert.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 15. Oktober 2021 den Plan fest­gestellt. Die festgestellte Trasse orientiert sich nördlich von Bertikow und südlich von Pasewalk an der bestehenden 220-kV-Trasse. Der Abschnitt, der dazwischen liegt, wird westlich der Autobahn 20 verlaufen. Der Vorhabenträger kann nun das Vorhaben errichten. Sobald die neue Leitung in Betrieb genommen wird, wird die bestehende Leitung zurück­gebaut.

    Neben der Veröffentlichung auf dieser Seite lag der Plan­feststellungs­beschluss vom 16. bis zum 29. November 2021 in der Amts­verwaltung Gramzow, im Amt Brüssow, in der Verwaltungs­gemeinschaft Stadt Pasewalk – Amt Uecker-Randow-Tal und am Sitz der Bundes­netz­agentur in Bonn öffentlich aus. Es wurden nur die planfest­gestellten Pläne und Unter­lagen sowie die wasser­rechtlichen Erlaubnisse ausgelegt. Sie finden die weiteren nicht planfest­gestellten Pläne und Unter­lagen weiterhin unter »Plan und Unterlagen (§21 NABEG)« weiter oben auf dieser Seite.

    Der Vorhaben­träger hat am 23. Dezember 2023 eine Änderung des Plan­fest­stellungs­beschlusses vom 15. Oktober 2021 beantragt. Die Änderung bezieht sich auf einen geänderten Bau­ablauf und in der Folge zu Veränderungen bei den Bau­zeiten­regelungen im Bereich des Pase­walker Kirchen­forstes (Stadt Pase­walk, Land­kreis Vorpommern-Greifs­wald). Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen hat die Bundesnetzagentur am 22. Februar 2024 einen Änderungsbescheid erlassen.

    Die gesetz­liche Frist für die Erhe­bung einer Anfechtungs­klage gegen den Planfest­stellungs­beschluss ist abge­laufen.

    Termine und Meldungen

    frist 14.06.-13.07.2021
    BBPlG 11
    Planfeststellung
    meldung23.04.2021
    BBPlG 11
    Planfeststellung

    Vorhaben 11: Antrag auf Planänderung

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    meldung31.10.2020
    BBPlG 11
    Planfeststellung

    Vorhaben 11: Unterlagen zur Planfeststellung nach § 21 NABEG eingegangen

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    frist 26.10.-28.12.2020
    BBPlG 11
    Planfeststellung

    Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planfeststellungs-Unterlagen von Vorhaben 11

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