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    Bertikow – Pasewalk

    Bertikow – Pasewalk

    31 km | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | 50Hertz

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2021


    Verlauf

    Die geplante Frei­leitung soll die Umspann­werke Bertikow in Branden­burg und Pase­walk in Mecklen­burg-Vor­pommern verbinden. Auf dieser Strecke be­treibt der Vorhaben­träger 50Hertz bereits eine Hoch­spannungs­leitung aus den 1950er-Jahren mit 220 kV. Diese soll nach In­betrieb­nahme der neuen, leistungs­fähigeren 380-kV-Leitung zurück­gebaut werden. Der fest­gelegte Trassen­korridor verläuft über­wiegend ge­bündelt mit der Autobahn 20.

    Not­wendig ist das Vor­haben, da die Lei­stung der Er­neuerbare-Energien-Anlagen in den Re­gionen Ucker­mark und Vor­pommern in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird. Die der­zeitige Über­tragungs­kapazität reicht nicht aus, um dem Über­tragungs­bedarf der künftig an Land und auf See erzeugten Wind­energie nach­kommen zu können. Darüber hinaus kann auch kon­ventionell erzeugter Strom über die geplante Leitung trans­portiert werden.

    Das Vor­haben 11 ist bereits seit der ersten Fassung von 2013 Bestand­teil des Bundes­bedarfs­plans.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Ersatzneubau

    Länge

    31 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 30. Juni 2024

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 30. März 2019 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vor­schlag für den be­absichtigten Trassen­verlauf sowie An­gaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 5. Juni 2019 in Templin eine Antrags­konferenz durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die be­troffenen Träger öffent­licher Be­lange, aner­kannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren unter anderem Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz ein­geholten Infor­mationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 25. Juli 2019 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vor­haben berührt sind, aufgefordert, zum ein­gereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vor­haben berührt werden, vom 26. Oktober bis zum 28. Dezember 2020 Ein­wendungen gegen den Plan erheben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden gemäß § 3 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) die Unter­lagen ausschließlich im Internet veröffentlicht.

    Antrag auf Planänderung

    Der Vorhaben­träger hat am 21. Februar 2021 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die betroffenen Behörden, Vereini­gungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme bzw. Einwendung informiert.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur den Erörterungs­termin als Online-Konsultation gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Im Zeitraum vom 14. Juni bis zum 13. Juli 2021 hatten die Teilnahme­berechtigten Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern. Zur Teil­nahme berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Sie wurden von der Bundes­netz­agentur angeschrieben und über die weiteren Details informiert.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 15. Oktober 2021 den Plan fest­gestellt. Die festgestellte Trasse orientiert sich nördlich von Bertikow und südlich von Pasewalk an der bestehenden 220-kV-Trasse. Der Abschnitt, der dazwischen liegt, wird westlich der Autobahn 20 verlaufen. Der Vorhabenträger kann nun das Vorhaben errichten. Sobald die neue Leitung in Betrieb genommen wird, wird die bestehende Leitung zurück­gebaut.

    Neben der Veröffentlichung auf dieser Seite lag der Plan­feststellungs­beschluss vom 16. bis zum 29. November 2021 in der Amtsverwaltung Gramzow, im Amt Brüssow, in der Verwaltungs­gemeinschaft Stadt Pasewalk – Amt Uecker-Randow-Tal und am Sitz der Bundes­netz­agentur in Bonn öffentlich aus. Es wurden nur die planfest­gestellten Pläne und Unter­lagen sowie die wasser­rechtlichen Erlaubnisse ausgelegt. Sie finden die weiteren nicht planfest­gestellten Pläne und Unter­lagen weiterhin unter »Plan und Unterlagen (§21 NABEG)« weiter oben auf dieser Seite.

    Der Vorhaben­träger hat am 23. Dezember 2023 eine Änderung des Plan­fest­stellungs­beschlusses vom 15. Oktober 2021 beantragt. Die Änderung bezieht sich auf einen geänderten Bau­ablauf und in der Folge zu Veränderungen bei den Bau­zeiten­regelungen im Bereich des Pase­walker Kirchen­forstes (Stadt Pase­walk, Land­kreis Vorpommern-Greifs­wald). Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen hat die Bundesnetzagentur am 22. Februar 2024 einen Änderungsbescheid erlassen.

    Die gesetz­liche Frist für die Erhe­bung einer Anfechtungs­klage gegen den Planfest­stellungs­beschluss ist abge­laufen.

    Termine und Meldungen

    frist 14.06.-13.07.2021
    BBPlG 11
    Planfeststellung
    meldung23.04.2021
    BBPlG 11
    Planfeststellung

    Vorhaben 11: Antrag auf Planänderung

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung31.10.2020
    BBPlG 11
    Planfeststellung

    Vorhaben 11: Unterlagen zur Planfeststellung nach § 21 NABEG eingegangen

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    frist 26.10.-28.12.2020
    BBPlG 11
    Planfeststellung

    Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planfeststellungs-Unterlagen von Vorhaben 11

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