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Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Konverterstation Meerbusch – Osterath
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Raum Borken / Schermbeck – Osterath (Abschnitt D)
etwa 102 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion
Verlauf
Der Abschnitt zwischen dem Raum Borken/Schermbeck und dem Netzverknüpfungspunkt Osterath (beides in Nordrhein-Westfalen) ist Teil des Vorhabens 1 und bildet dessen südlichen Abschluss.
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt auf dem Gebiet der Stadt Borken, passiert Rhede östlich, Bocholt südlich, Hamminkeln nordwestlich und verläuft über das Gebiet der Stadt Rees zur Querung des Rheins bei Xanten-Obermörmter.
Im Weiteren verläuft der festgelegte Trassenkorridor linksrheinisch, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Auf dem Gebiet von Sonsbeck quert er die A 57, erreicht Kevelaer, verläuft zwischen Geldern-Kapellen und Sonsbeck-Hamb, passiert Issum westlich, verläuft östlich von Geldern-Hartefeld, Nieukerk sowie Aldekerk und quert die A 40 im Bereich der Anschlussstelle Kerken.
Der Trassenkorridor verläuft weiter östlich von Kempen-St. Hubert und westlich von Krefeld-Hüls, schwenkt vor Tönisvorst-St. Tönis in Richtung Tönisvorst-Vorst, um diesen Stadtteil östlich zu passieren. Die weitere Korridorfestlegung verläuft westlich vorbei an Krefeld-Forstwald, nach Querung der A 44 ein Stück parallel zu dieser und führt östlich an Willich vorbei Richtung Meerbusch-Osterath. Südlich von Meerbusch-Osterath erreicht der festgelegte Trassenkorridor die zwei möglichen Konverterstandortflächen KSF II und die KSF 2 und den Netzverknüpfungspunkt, das Umspannwerk (UW) Osterath.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Nordrhein-Westfalen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 102 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 15. November 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 21. März 2018 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen, Karten) (zip, 1,53 GB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 13 MB)
Anlage 7: Steckbriefe Trassenkorridorsegmente 1-68 (zip, 98 MB)
Anlage 7: Steckbriefe Trassenkorridorsegmente 69-110 (zip, 109 MB)
Anlage 7: Steckbriefe Trassenkorridorsegmente 111-181 (zip, 115 MB)
Anlage 14: Machbarkeitsstudie Rhein (pdf, 78 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 7. Juni in Wesel und am 13. Juni 2018 in Krefeld Antragskonferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 1 (Abschnitt D) (07.06.2018, Wesel)
Antragskonferenz Vorhaben 1 (Abschnitt D) (13.06.2018, Krefeld)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 25. September 2018 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat. Die Bundesnetzagentur hat Amprion aufgegeben, sämtliche eingebrachten Trassenkorridorsegmente aus dem Bundesfachplanungsantrag sowie eine zusätzliche Alternative weiter zu untersuchen. Darüber hinaus sollen aufgrund der Grenznähe auch Auswirkungen des Vorhabens auf das Staatsgebiet der Niederlande untersucht werden.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 626 KB)
Neuentwicklungen und Anpassungen
Die Bundesnetzagentur hat im Untersuchungsrahmen festgelegt, dass Amprion Trassenkorridore neu zu entwickeln hat. Diese Neuentwicklungen hat Amprion der Bundesnetzagentur angezeigt.
Der Vorhabenträger hat am 30. April 2020 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 8,78 GB)
Unterlagen 1 | Erläuterungsbericht (zip, 50 MB)
Unterlagen 2 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 658 MB)
Unterlagen 3 | Umweltbericht (zip, 1,69 GB)
Unterlagen 4 | Natura2000 (zip, 341 MB)
Unterlagen 5 | Artenschutzrechliche Ersteinschätzung (zip, 301 MB)
Unterlagen 6 | Immissionsschutzrechliche Ersteinschätzung (zip, 12 MB)
Unterlagen 7 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 57 MB)
Unterlagen 8 | Wasserrahmenrichtlinie (zip, 237 MB)
Unterlagen 9 | Anbindung Konverter (zip, 222 MB)
Unterlagen 10 | Hydrogeologische Standortanalysen (zip, 330 MB)
Unterlagen 11 | Technische und wirtschaftliche Belange (zip, 157 MB)
Unterlagen 12 | Bautechnische Einzelfälle (zip, 99 MB)
Unterlagen 13 | Gesamtbeurteilung und Alternativen (zip, 426 MB)
Unterlagen 14 | Grenzüberschreitende Auswirkungen (zip, 596 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden aufgrund der Corona-Pandemie gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ausschließlich im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hatte vom 22. Juni bis zum 21. August 2020 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war vom 8. bis zum 9. sowie vom 15. bis zum 17. Dezember 2020 in Moers.
Erörterungstermin Vorhaben 1, Abschnitt D (08.-17.12.2020, Moers)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Die Bundesnetzagentur hat am 31. Mai 2021 einen etwa 102 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) die zusätzliche Auslegung der Entscheidung vor Ort nicht erforderlich. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Website. Weitere Informationen zur Auslegung sowie zum möglichen Versand der Unterlagen auf einem Datenträger finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung zur Entscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 99 KB)
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 9 MB)
Anlage 1 | Karte Trassenkorridor (pdf, 27 MB)
Anlage 2 | Abschnittsübergreifende Vergleiche (pdf, 10 MB)
Anlage 3 | Karte Geradlinigkeit (pdf, 1.018 KB)
Die Bundesnetzagentur hat folgende Veränderungssperren erlassen.
Veränderungssperre Stadt Tönisvorst-West (pdf, 621 KB)
Veränderungssperre Gemeinde Sonsbeck / Stadt Geldern (pdf, 3 MB)
Veränderungssperre Stadt Kempen (pdf, 3 MB)
Veränderungssperre Stadt Rees (pdf, 435 KB)
Veränderungssperre Stadt Tönisvorst (pdf, 467 KB)