Urberach – Pfungstadt – Weinheim

    Weinheim - Rheinau

    Rheinau – Philippsburg

    Philippsburg – Daxlanden

    Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden

    Philippsburg – Daxlanden (Abschnitt Süd 1)

    etwa 31 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q1 2023


    Verlauf

    Der vorgeschlagene Trassen­verlauf führt in einer bereits bestehenden Trasse zunächst vom ehemaligen Kraft­werks­gelände Philipps­burg nach Süden. Ab Linken­heim-Hoch­stetten verläuft er parallel zur Bundes­straße 36. Die Trasse quert danach auf Höhe des sogenannten Bürger­parks in einer ebenfalls bereits bestehenden Trasse Eggen­stein und Leopolds­hafen in westlicher Richtung. Anschließend verläuft sie wieder in südlicher Richtung und quert nördlich der Raffinerie­anlagen bei Knielingen den Kleinen Boden­see in süd­westlicher Richtung. Ab hier führt die Leitung in einer bestehenden Trasse parallel zur Alb nach Süden. Sie folgt dem Ostufer des Knielinger Sees, um schließlich über den Rhein­hafen Karlsruhe zum Umspann­werk Daxlanden zu gelangen.

    Die Alternative umfasst die Über­spannung des Kleinen Bodensees in der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen im Land­kreis Karlsruhe.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Parallelneubau; Ersatzneubau; Umbeseilung

    Länge

    etwa 31 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 13. März 2025

    Die Bundesnetzagentur hat am 15. März 2023 in Bruchsal eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 25. Mai 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffent­licher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 12. August bis zum 11. Oktober 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat in einem nicht­öffentlichen Termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen erörtert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 12. Februar 2025 in Eggenstein-Leopoldshafen.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 12.02.2025
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1
    Planfeststellung
    frist 12.08.-11.10.2024
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1
    Planfeststellung
    meldung28.06.2024
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1
    Planfeststellung
    meldung31.05.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    veranstaltung 15.03.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    meldung23.02.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    meldung01.02.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung

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