Urberach – Pfungstadt – Weinheim
Weinheim - Rheinau
Rheinau – Philippsburg
Philippsburg – Daxlanden
Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden
Philippsburg – Daxlanden (Abschnitt Süd 1)
etwa 31 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

Verlauf
Der vorgeschlagene Trassenverlauf führt in einer bereits bestehenden Trasse zunächst vom ehemaligen Kraftwerksgelände Philippsburg nach Süden. Ab Linkenheim-Hochstetten verläuft er parallel zur Bundesstraße 36. Die Trasse quert danach auf Höhe des sogenannten Bürgerparks in einer ebenfalls bereits bestehenden Trasse Eggenstein und Leopoldshafen in westlicher Richtung. Anschließend verläuft sie wieder in südlicher Richtung und quert nördlich der Raffinerieanlagen bei Knielingen den Kleinen Bodensee in südwestlicher Richtung. Ab hier führt die Leitung in einer bestehenden Trasse parallel zur Alb nach Süden. Sie folgt dem Ostufer des Knielinger Sees, um schließlich über den Rheinhafen Karlsruhe zum Umspannwerk Daxlanden zu gelangen.
Die Alternative umfasst die Überspannung des Kleinen Bodensees in der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen im Landkreis Karlsruhe.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Parallelneubau; Ersatzneubau; Umbeseilung |
Länge | etwa 31 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 13. März 2025
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 31. Januar 2023 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 97 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 6 MB)
Anlage 1 | Planfeststellungsabschnitte (pdf, 11 MB)
Anlage 2 | Übersichtspläne (zip, 17 MB)
Anlage 3 | Kartierkonzept (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 15. März 2023 in Bruchsal eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 19, Abschnitte Süd 1, Süd 2 und Süd 3 (15.03.2023, Bruchsal)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 25. Mai 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 28. Juni 2024 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 25. Juli 2024 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 2,1 GB)
Registerverzeichnis (zip, 115 KB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 16,9 MB)
02 | Übersichtspläne (zip, 8 MB)
03 | Lagepläne und sonstige Pläne (zip, 70,2 MB)
04 | Bauwerks- und Mastverzeichnis (zip, 409 KB)
06 | Fundamentverzeichnisse (zip, 448 KB)
07 | Kreuzungsverzeichnisse (zip, 301 KB)
08 | Rechtserwerb (zip, 336 MB)
09 | Immissionsschutz (zip, 44 MB)
10 | UVP-Bericht (zip, 345 MB)
11 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 294 MB)
12 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 11 MB)
13 | Natura2000-Verträglichkeitsprüfungen (zip, 182 KB)
16 | Forstrechtlicher Beitrag (zip, 83 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 12. August bis zum 11. Oktober 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 12. Februar 2025 in Eggenstein-Leopoldshafen.
Erörterungstermin Vorhaben 19, Abschnitt Süd 1 (12.02.2025, Eggenstein-Leopoldshafen)