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Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel
Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen
Edemissen/Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen/Hessen
Landesgrenze Niedersachsen/Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen (Abschnitt B)
etwa 184 km | Niedersachsen | TenneT, TransnetBW

Verlauf
Der Abschnitt zwischen Scheeßel und Bad Gandersheim / Seesen (Niedersachsen) ist Teil des Vorhabens 3. Er könnte auf einer gemeinsamen Stammstrecke mit dem Abschnitt B des Vorhabens 4 verlaufen.
Der Vorschlagstrassenkorridor beginnt in Scheeßel und führt östlich von Rotenburg (Wümme) in südliche Richtung durch das Weser-Aller-Tiefland. Er verläuft östlich der Stadt Neustadt am Rübenberge und passiert den Großraum Hannover westlich zwischen Wunstorf und Seelze. Westlich von Elze verläuft der Trassenkorridorvorschlag weiter in südliche Richtung bis südwestlich Einbeck.
Eine großräumige Alternative beginnt ebenfalls in Scheeßel und verläuft in südöstliche Richtung bis Soltau. Rund um Soltau bestehen mehrere westliche und östliche Alternativen. Im weiteren Verlauf in südliche Richtung passiert die großräumige Alternative die Lüneburger Heide und den Truppenübungsplatz Bergen östlich. Weiter südlich wird die Stadt Celle westlich passiert. Weiter verläuft der Korridor östlich des Großraums Hannover durch den Landkreis Peine. Südlich von Hannover führt der Alternativvorschlag durch die Niedersächsischen Börden vorbei an Hildesheim im Westen und Salzgitter im Osten. Südlich von Hannover zweigt bei Elze eine Alternative vom Trassenkorridorvorschlag in einen Verlauf östlich Elze bis Bad Gandersheim / Seesen ab. Zudem bestehen mögliche Verbindungen zwischen Bad Gandersheim / Seesen und Einbeck.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 184 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 25. Februar 2021
Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW haben am 7. April 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 20 MB)
Karte 1: Typenpläne (zip, 4 MB)
Karten 2-3: Übersichtskarten (zip, 28 MB)
Karten 4-25: Themenkarten (zip, 1.427 MB)
Karten 26-37: Strukturierung des Untersuchungsraums (zip, 626 MB)
Karten 38-45: Trassenkorridorfindung und -analyse (zip, 134 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 13. Juni 2017 in Hannover eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt B) (13.06.2017), Hannover)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 23. November 2017 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Am 28. November erfolgte eine kleine Änderung des Dokuments, die aber lediglich die Formatierung betrifft. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die die Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen haben.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 531 KB)
Ergänzung zu den Untersuchungsrahmen der Vorhaben 3 und 4, Abschnitte B und C (pdf, 229 KB)
Weitere Alternativen
Bei den Antragskonferenzen wurden weitere alternative Trassenkorridore vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hat den Vorhabenträgern aufgegeben, die im Untersuchungsrahmen genannten Alternativen fachlich zu prüfen. Die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen wurden in das weitere Bundesfachplanungsverfahren aufgenommen.
Ergebnisse der Grobprüfungen von alternativen Trassenkorridorvorschlägen (pdf, 1 MB)
Anpassungen
Die Vorhabenträger haben bei vertiefenden Prüfungen festgestellt, dass sie manche der zu untersuchenden Trassenkorridore in geringem Umfang modifizieren müssen. Diese Anpassungen haben sie der Bundesnetzagentur angezeigt.
Anpassungen von Trassenkorridoren in den Abschnitten B der Vorhaben 3 und 4 BBPlG (pdf, 2 MB)
Die Vorhabenträger haben am 22. März 2019 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 1,5 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 405 KB)
1. Erläuterungsbericht (zip, 32 MB)
2. Technische Beschreibung des Vorhabens (zip, 101 MB)
3. Raumverträglichkeitsstudie (zip, 182 MB)
4.1 Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (zip, 8 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 1-3 (zip, 473 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 4-6 (zip, 389 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 7-8 (zip, 138 MB)
4.2 Untersuchungen zur Natura-2000-Verträglichkeit (zip, 25 MB)
4.3 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 4 MB)
4.4 Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 18 MB)
5. Einschätzen der Betroffenheit der sonstigen öffentlichen und privaten Belange (zip, 1 MB)
6. Fachbeitrag zur Prognose der wasserrechtlichen Zulässigkeit (zip, 70 MB)
7. Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich (zip, 69 MB)
8. Planung Gesamtvorhaben (zip, 23 MB)
9. Abkürzungs-, Quellen- und Literaturverzeichnis, Glossar (zip, 2 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 13. Mai bis zum 12.Juni 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 12.Juli 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei nichtöffentlichen Erörterungsterminen die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermine waren am 10. und 11. September in Hannover und am 17. und 18. September 2019 in Walsrode-Krelingen.
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B (10.09.2019), Hannover)
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B (17.09.2019), Walsrode-Krelingen)
Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie des Erörterungstermins haben die Beteiligten weitere Hinweise und Alternativvorschläge eingereicht, aus denen die Bundesnetzagentur Prüfaufträge für den Vorhabenträger abgeleitet hat. Die Vorhabenträger haben daraufhin für verschiedene ernsthaft in Betracht kommende Alternativen Unterlagen erstellt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore erforderlich sind.
Trassenkorridorsegmente 427 und 428
Die ernsthaft in Betracht kommenden alternativen Trassenkorridorsegmente 427 und 428 liegen südlich von Seelze.
Die Öffentlichkeit hatte bis zum 8. Mai 2020 die Möglichkeit, sich zu diesen Alternativen zu äußern.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 20. Juli bis zum 14. August 2020 äußern.
Bekanntmachung zu den Alternativen Trassenkorridorsegment 427 und 428 (südlich Seelze) (pdf, 717 KB)
Trassenkorridorsegment 427 (südlich Seelze) (zip, 72 MB)
Trassenkorridorsegment 428 (südlich Seelze) (zip, 71 MB)
Trassenkorridorsegment 431
Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassenkorridorsegment 431 liegt im Bereich Varrigsen.
Die Öffentlichkeit hatte bis zum 8. Mai 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 20. Juli bis zum 14. August 2020 äußern.
Bekanntmachung zur Alternative Trassenkorridorsegment 431 (Bereich Varrigsen) (pdf, 517 KB)
Trassenkorridorsegment 431 (Bereich Varrigsen) (zip, 66 MB)
Trassenkorridorsegment 434
Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassenkorridorsegment 434 liegt im Bereich des Leinetals.
Die Öffentlichkeit hatte bis zum 6. November 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 28. Januar 2021 bis zum 24. Februar 2021 äußern. Weitere Informationen finden Sie auf der Konsultations-Seite zum Trassenkorridorsegment 434.
Bekanntmachung zur Alternative Trassenkorridorsegment 434 (Bereich Leinetal) (pdf, 575 KB)
Trassenkorridorsegment 434 (Prüfung) (pdf, 1 MB)