Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach (Abschnitt E3)
18 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

Verlauf
Die festgelegte Trasse beginnt westlich der Gemeindegrenze zwischen Bad Friedrichshall und Oedheim. Sie verläuft nur wenige hundert Meter oberirdisch, bevor der Verlauf untertägig bei einer Teufe von etwa 200 Metern im Bergwerk Kochendorf/Heilbronn seine Fortsetzung findet. Der Verlauf durch das Bergwerk erfolgt vollständig untertägig und endet am Schachtstandort in der Nähe des Konverterstandortes. Die obertägige Anbindung zum Netzverknüpfungspunkt Großgartach erfolgt kurz und gestreckt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 18 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 4. Februar 2025
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 8. Oktober 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Planfeststellung (pdf, 7 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 38 MB)
Anlage 2: Typenpläne (zip, 2 MB)
Anlage 3: Artengruppensteckbriefe (pdf, 4 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 3. November 2020 in Weikersheim vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Bis zum 11. Dezember 2020 konnten zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellungnahmen abgegeben werden. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 27. Mai 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 25. Mai 2022 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 27. Juni 2022 bestätigt.
Gesamtunterlagen (Gliederung, Teil A-M) (zip, 1,3 GB)
Gesamtgliederung (zip, 497 KB)
Teil A (Allgemeiner Teil) (zip, 13 MB)
Teil B (Alternativenbetrachtung Vorzugstrasse) (zip, 22 MB)
Teil C (Technik und Trassierung) (zip, 473 MB)
Teil D (Rechtserwerbsplan und Verzeichnis) (zip, 7 MB)
Teil E (Nachweise) (zip, 88 MB)
Teil F (UVP-Bericht) (zip, 387 MB)
Teil G (Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung) (zip, 3 MB)
Teil H (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) (zip, 3 MB)
Teil I (Landespflegerischer Begleitplan) (zip, 62 MB)
Teil J (Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie) (zip, 13 MB)
Teil K (Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen, Befreiungen) (zip, 21 MB)
Teil L (Gutachten, Konzepte, sonstige Unterlagen) (zip, 238 MB)
Teil M (Dokumentation verwendete Daten und Informationen) (zip, 714 KB)
Die Unterlagen nach § 21 NABEG lagen vom 1. bis zum 31. August 2022 in der Region öffentlich aus. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom Beginn der Auslegung bis zum 30. September 2022 Einwendungen gegen den Plan erheben.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 3, Abschnitt E3 (01.08.-30.09.2022)
Erörterung
Die Bundesnetzagentur hat am 13. Januar 2023 nach § 22 Absatz 5 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG zur Verfahrensbeschleunigung im Rahmen ihres Ermessens entschieden, auf das Durchführen eines Erörterungstermins im Sinne von § 73 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 18 Absatz 1 Satz 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu verzichten.
Die Bundesnetzagentur hat am 25. Mai 2023 den Plan festgestellt. Die festgestellte Trasse ist rund 18 km lang und verläuft auf dem Großteil der Strecke unterirdisch durch die Bergwerke der Salzbergwerke AG Heilbronn. Der Vorhabenträger kann nun mit den Baumaßnahmen auf diesem Abschnitt beginnen.
Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 3, Abschnitt E3 (pdf, 4 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Januar 2025 Änderungen am ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 25. Mai 2023 genehmigt. Der Schacht Kochendorf wird nun etwas höher als vorgesehen aus dem Boden ragen, um besser an Starkregenhochwasser angepasst zu sein. Untertägig werden die Kabel teilweise mit anderen Bautechniken verlegt. Zudem werden Strecken den geologischen Verhältnissen angepasst und Richtbohrungen durch eine Strecken-Neuauffahrung ersetzt. Der Verlauf der Stromleitung als Erdkabel erhält am Konverter Großgartach einen geringfügig anderen Verlauf.
Die Plangenehmigung wird zeitnah auf dieser Seite veröffentlicht.