Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West
Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West
Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim (Abschnitt B2)
66 km | Niedersachsen | TenneT

Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen festgelegt.
Die festgelegte Trasse beginnt auf dem Gebiet der Stadt Neustadt am Rübenberge, westlich der Ortschaft Stöckendrebber. Sie verläuft auf ganzer Länge von nördlicher in südliche Richtung. Sie passiert die Ortschaft Mandelsloh westlich und quert bei Basse die Leine. Sie verläuft anschließend auf dem Gebiet der Stadt Garbsen, westlich der Ortschaften Frielingen und Horst, bis zur Autobahn 2. Die Autobahn, ein Golfplatz und die Leine werden dabei unterirdisch gequert. Zwischen den Ortschaften Gümmer und Lohnde wird zudem auch der Mittellandkanal unterirdisch gequert. Abschließend verläuft die Leitung östlich der Stadt Gehrden und führt am Fuß des Deisters, auf dem Gebiet der Stadt Springe, bis zur Grenze des Landkreis Hildesheim.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 66 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 14. März 2025
Der Vorhabenträger TenneT hat am 21. April 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 88 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 21 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 53 MB)
Anlage 2: Typenpläne (zip, 3 MB)
Anlage 3: Artengruppensteckbriefe (pdf, 1 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 21. Juni 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 11. August 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 29. September 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 2. November 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 7,7 GB)
Gesamtinhaltsverzeichnis (pdf, 434 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 33 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung Vorzugstrasse (zip, 13 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 330 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 303 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 142 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 439 MB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen (zip, 116 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 3 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 73 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 251 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 287 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 5,76 GB)
Teil M | Daten und Informationen (pdf, 418 KB)
Der Vorhabenträger hat ergänzende Geodaten für den Abschnitt zur Verfügung gestellt, die auf seiner Website abrufbar sind.
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 27. November 2023 bis zum 29. Januar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Der Vorhabenträger hat am 18. April 2024 Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen an die Bundesnetzagentur übermittelt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Übersicht der Planänderungen (pdf, 244 KB)
Teil A | Erläuterungsbericht (pdf, 467 KB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 8 MB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 25. Juni 2024 in Hannover.
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4 (SuedLink), Abschnitt B2 (25.06.2024, Hannover)
Der Vorhabenträger hat am 25. September 2024 erneut Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen beantragt. Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, konnten bis zum 24. Dezember 2024 Stellungnahmen und Einwendungen erheben.
Übersicht der Planänderungen (pdf, 482 KB)
Teil A | Erläuterungsbericht (pdf, 251 KB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 171 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 29 MB)
Teil E | (Nachweise (zip, 85 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 109 MB)
Teil G | Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 5 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (pdf, 2 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 17 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (pdf, 2 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen, Befreiungen (zip, 16 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte, sonstige Unterlagen (zip, 152 MB)
Teil M | Daten und Informationen (pdf, 811 KB)
Weitere Informationen zur Auslegung finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Anhörungsverfahren zur zweiten Änderung des Plans und der Unterlagen (pdf, 110 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2025 den Plan festgestellt. Die festgelegte Trasse ist rund 66 km lang und beginnt an der Grenze des Heidekreises und der Region Hannover. Sie endet an der Grenze der Region Hannover zum Landkreis Hildesheim nordwestlich von Elze und entspricht weitestgehend der beantragten Vorschlagstrasse. Der Beschluss umfasst auch die Genehmigung einer Lichtwellenleiter-Zwischenstation. Diese verstärkt die Signale der Glasfaserkabel, die zur Datenübertragung beim Betrieb des Erdkabels nötig sind.
Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B2 (pdf, 9 MB)
Teil C (Technik und Trassierung) (zip, 278 MB)
Teil D (Rechtserwerbsplan und Verzeichnis) (zip, 304 MB)
Teil I (Landschaftspflegerischer Begleitplan) (zip, 73 MB)
Teil K (Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen) (zip, 5 MB)
Teil L (Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen) (zip, 55 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.