Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West

    Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West

    Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim (Abschnitt B2)

    66 km | Niedersachsen | TenneT

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ1 2025


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Scheeßel – Bad Ganders­heim / Seesen fest­gelegt.

    Die festgelegte Trasse beginnt auf dem Gebiet der Stadt Neustadt am Rübenberge, westlich der Ortschaft Stöckendrebber. Sie verläuft auf ganzer Länge von nördlicher in südliche Richtung. Sie passiert die Ortschaft Mandelsloh westlich und quert bei Basse die Leine. Sie verläuft anschließend auf dem Gebiet der Stadt Garbsen, westlich der Ortschaften Frielingen und Horst, bis zur Autobahn 2. Die Autobahn, ein Golfplatz und die Leine werden dabei unterirdisch gequert. Zwischen den Ortschaften Gümmer und Lohnde wird zudem auch der Mittellandkanal unterirdisch gequert. Abschließend verläuft die Leitung östlich der Stadt Gehrden und führt am Fuß des Deisters, auf dem Gebiet der Stadt Springe, bis zur Grenze des Landkreis Hildesheim.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    66 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 14. März 2025

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 21. Juni 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 11. August 2021 einen Untersuchung­srahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 27. November 2023 bis zum 29. Januar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Der Vorhabenträger hat am 18. April 2024 Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen an die Bundes­netz­agentur übermittelt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 25. Juni 2024 in Hannover.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 26. Februar 2025 den Plan festgestellt. Die festgelegte Trasse ist rund 66 km lang und beginnt an der Grenze des Heide­kreises und der Region Hannover. Sie endet an der Grenze der Region Hannover zum Land­kreis Hildesheim nord­westlich von Elze und entspricht weitestgehend der beantragten Vorschlags­trasse. Der Beschluss umfasst auch die Genehmigung einer Licht­wellen­leiter-Zwischen­station. Diese verstärkt die Signale der Glas­faser­kabel, die zur Datenübertragung beim Betrieb des Erdkabels nötig sind.

    Informationen zur Auslegung des Plan­fest­stellungs­beschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Termine und Meldungen

    meldung26.02.2025
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung
    veranstaltung 25.06.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung
    frist 27.11.2023-29.01.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung
    meldung29.09.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung
    meldung11.08.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung
    frist 22.05.-21.06.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung
    meldung23.04.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung

    Planfeststellungs-Anträge für Abschnitt B2 der Vorhaben 3 und 4 eingereicht

    zu den Vorhabenseiten: Vorhaben 3, Vorhaben 4

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