Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen

    Wolkramshausen – Vieselbach

    Schraplau / Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach

    Wolkramshausen – Vieselbach (Abschnitt Süd)

    74 km | Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt Süd

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ1 2025


    Verlauf

    Die festgelegte Trasse beginnt am Umspannwerk Wolkrams­hausen und verläuft in südliche Richtung entlang der 220-kV-Leitung Wolkrams­hausen – Vieselbach. Südlich von Ebeleben bei Abts­bessingen schwenkt sie nach Süd­osten und verläuft bis Sömmerda entlang der 110-kV-Leitung Wolkrams­hausen – Vieselbach. Im Bereich Sömmerda folgt die festgelegte Trasse nach Osten verlaufend der 110-kV-Leitung Kölleda – Sömmerda bis zur Autobahn 71. Entlang der Auto­bahn in südliche Richtung verlaufend, trifft sie westlich von Schloß­vippach wieder auf die 110-kV-Leitung Wolkramshausen – Viesel­bach und folgt dieser bis Schwer­born. Danach folgt die Trasse erneut der 220-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach bis zum End­punkt des Vorhabens, dem Umspann­werk Viesel­bach.

    Genehmigt ist zudem der Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen den Umspann­werken Wolkramshausen und Vieselbach.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau

    Länge

    74 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 4. April 2025

    Die Bundes­netz­agentur hat am 13. Oktober 2022 in Sömmerda eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. Dezember 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vor­zulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 14. Februar bis zum 15. April 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 22. August 2024 in Sondershausen.

    Der Vorhabenträger hat am 8. November 2024 zum zweiten Mal Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen beantragt. Die konkreten Änderungen durch die zweite Plan­änderung sind an den Lila-Färbungen in den ausgelegten Unter­lagen zu erkennen. Die Unter­lagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 29. November bis 12. Dezember 2024 Stellungnahmen und Einwendungen erheben.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 17. März 2025 den Plan fest­gestellt. Die Trasse in Thüringen ist rund 74 km lang und verläuft von Wolkrams­hausen bis nach Viesel­bach. Die Bundes­netz­agentur hat die Trasse in der beantragten Form genehmigt. Der Rück­bau der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen den Umspann­werken Wolkrams­hausen und Viesel­bach ist damit ebenfalls genehmigt. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen.

    Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Termine und Meldungen

    meldung18.03.2025
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung
    frist 29.11.-12.12.2024
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung
    veranstaltung 22.08.2024
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung
    frist 14.02.-15.04.2024
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung
    meldung31.12.2023
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung
    meldung04.01.2023
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung
    veranstaltung 13.10.2022
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung
    meldung02.09.2022
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung

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