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Schraplau / Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach
Wolkramshausen – Vieselbach (Abschnitt Süd)
etwa 75 km | Thüringen | 50Hertz

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Wolkramshausen und verläuft in südliche Richtung entlang der 220-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach. Südlich von Ebeleben bei Abtsbessingen schwenkt er nach Südosten und verläuft bis Sömmerda entlang der 110-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach. Im Bereich Sömmerda folgt der festgelegte Korridor nach Osten verlaufend der 110-kV-Leitung Kölleda – Sömmerda bis zur Autobahn 71. Entlang der A 71 in südliche Richtung verlaufend, trifft er westlich von Schloßvippach wieder auf die 110-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach und folgt dieser bis Schwerborn. Danach folgt der Korridor erneut der 220-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach bis zum Endpunkt des Vorhabens, dem Umspannwerk Vieselbach.
Beantragt ist zudem der Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Wolkramshausen und Vieselbach.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
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Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Thüringen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 75 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 30. September 2023
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 31. August 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 342 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG (pdf, 13 MB)
Anlage 1 | Karten (zip, 307 MB)
Anlage 2 | Unterlagen zum Untersuchungsrahmen (zip, 23 MB)
Anlage 3 | Sonstige Unterlagen und Gutachten (zip, 405 KB)
Anlage 4 | Gliederung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG (pdf, 340 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 13. Oktober 2022 in Sömmerda eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 44, Abschnitt Süd (13.10.2022, Sömmerda)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. Dezember 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.