Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord (Abschnitt A2)
95 km | Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Die genehmigte Trasse beginnt an der Grenze zwischen dem Salzlandkreis im Norden und dem Saalekreis im Süden, südöstlich von Könnern. Von dort verläuft sie in südöstlicher Richtung und folgt dabei der Autobahn 14. Nordöstlich von Halle (Saale) verlässt die Trasse die Bündelung mit der Autobahn, schwenkt weiter nach Osten und umgeht das Stadtgebiet weiträumig. Im Verlauf der Umgehung ändert sich die Richtung wieder stärker nach Süden. Die Trasse umgeht dann den Raßnitzer See östlich, nimmt an der Grenze des Landkreises Leipzig die Bündelung mit der Autobahn 9 auf und folgt dieser bis zum Autobahnkreuz Rippachtal. Im weiteren Verlauf orientiert sich die Trasse weiterhin an der Autobahn 9, verlässt die Bündelung jedoch immer wieder. Östlich von Weißenfels verläuft die Trasse zwischen Zörbitz im Westen und Granschütz im Osten und quert im Anschluss die Bundesstraße 91 nordwestlich von Dippelsdorf. Westlich der Ortschaft Nessa bindet sie wieder an die Autobahn 9 an und passiert im Bereich westlich von Teuchern einen Windpark. Weiter südlich umgeht sie Krauschwitz westlich und verläuft wieder gebündelt mit der Autobahn 9. Die Bündelung wird dann ab der Anschlussstelle Naumburg aufgegeben und südlich der Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Thüringen fortgesetzt. Bis zur Landesgrenze passiert die Trasse die Gemeinde Meineweh westlich sowie Weickelsdorf östlich. Der Abschnitt endet nordöstlich der Stadt Eisenberg, östlich des Heidelander Ortsteils Königshofen.
Der Trassenverlauf ist deckungsgleich mit dem Abschnitt A2 des Vorhabens 5.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Sachsen-Anhalt, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 95 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 27. Juni 2025
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Die Bundesnetzagentur hat für den Abschnitt A2 der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Planfeststellungsverfahren geführt. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das hieß für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten war. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen war für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 6. August 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-2) (zip, 109 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 18 MB)
Die Bundesnetzagentur führte am 9. September 2021 in Staßfurt eine Antragskonferenz für den Abschnitt durch. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Diese Informationen ermöglichten es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 5a, Abschnitt A2 (09.09.2021, Staßfurt)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. Juli 2023 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 31. August 2023 bestätigt.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 1 MB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 42 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 19 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 500 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 427 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 137 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 691 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 184 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 7 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 335 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 388 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 0,98 GB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 12,7 GB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 779 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachung: Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG (pdf, 453 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 20. März 2024 in Merseburg.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt A2 (20.03.2024, Merseburg)
Der Vorhabenträger hat am 9. August 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Planänderung um eine Anpassung von Artenschutzmaßnahmen. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Der Vorhabenträger hat am 30. September 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Die konkreten Änderungen durch die zweite Planänderung sind an den Blaufärbungen in den ausgelegte Unterlagen zu erkennen. Die erneute förmliche Auslegung gemäß § 22 Absatz 1 UVPG beschränkt sich inhaltlich auf diese zweite Planänderung. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 4. November bis zum 17. Dezember 2024 Stellungnahmen und Einwendungen erheben.
Gesamtunterlagen (zip, 10,8 GB)
Inhaltsverzeichnis (zip, 345 KB)
Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung: Anhörungsverfahren zur zweiten Planänderung (pdf, 198 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 18. März 2025 den Plan festgestellt und die Trasse in der beantragten Form genehmigt. Sie ist rund 95 km lang und beginnt in Sachsen-Anhalt an der Grenze zwischen dem Salzlandkreis im Norden und dem Saalekreis im Süden, südöstlich von Könnern. Von hier führt sie bis nordöstlich der Stadt Eisenberg, östlich des Heidelander Ortsteils Königshofen in Thüringen. Die Anbindung erfolgt über ein Gleichstrom-Erdkabel. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Gesamtunterlagen (zip, 3,9 GB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 11 MB)
Teil C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 2 GB)
Teil D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 762 MB)
Teil I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 368 MB)
Teil K: Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 806 MB)
Teil L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 48 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses (pdf, 108 KB)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt sechs Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im dritten Quartal 2024 begonnen.