Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord (Abschnitt A2)

    95 km | Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt A2

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ1 2025


    Verlauf

    Die genehmigte Trasse beginnt an der Grenze zwischen dem Salzland­kreis im Norden und dem Saale­kreis im Süden, südöstlich von Könnern. Von dort verläuft sie in süd­östlicher Richtung und folgt dabei der Auto­bahn 14. Nord­östlich von Halle (Saale) verlässt die Trasse die Bündelung mit der Auto­bahn, schwenkt weiter nach Osten und umgeht das Stadt­gebiet weit­räumig. Im Verlauf der Umgehung ändert sich die Richtung wieder stärker nach Süden. Die Trasse umgeht dann den Raßnitzer See östlich, nimmt an der Grenze des Land­kreises Leipzig die Bündelung mit der Auto­bahn 9 auf und folgt dieser bis zum Autobahn­kreuz Rippachtal. Im weiteren Verlauf orientiert sich die Trasse weiterhin an der Auto­bahn 9, verlässt die Bündelung jedoch immer wieder. Östlich von Weißenfels verläuft die Trasse zwischen Zörbitz im Westen und Granschütz im Osten und quert im Anschluss die Bundes­straße 91 nord­westlich von Dippelsdorf. Westlich der Ortschaft Nessa bindet sie wieder an die Auto­bahn 9 an und passiert im Bereich westlich von Teuchern einen Windpark. Weiter südlich umgeht sie Krausch­witz westlich und verläuft wieder gebündelt mit der Auto­bahn 9. Die Bündelung wird dann ab der Anschluss­stelle Naum­burg aufgegeben und südlich der Landes­grenze Sachsen-Anhalt/Thüringen fortgesetzt. Bis zur Landes­grenze passiert die Trasse die Gemeinde Meineweh westlich sowie Weickelsdorf östlich. Der Abschnitt endet nord­östlich der Stadt Eisenberg, östlich des Heidelander Ortsteils Königshofen.

    Der Trassenverlauf ist deckungs­gleich mit dem Abschnitt A2 des Vorhabens 5.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen-Anhalt, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    95 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 27. Juni 2025

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Die Bundes­netz­agentur hat für den Abschnitt A2 der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Plan­feststellungs­verfahren geführt. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundes­fach­planung bestimmte Trassen­korridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundes­bedarfs­plan­gesetzes zu beachten. Das hieß für das Vorhaben 5a, dass der Trassen­korridor, der in der Bundes­fach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bundes­netz­agentur fest­gelegt wurde, zu beachten war. Eine Prüfung in Frage kommender Alter­nativen war für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassen­korridor beschränkt. Eine Prüfung außer­halb dieses Trassen­korridors ist nur aus zwingenden Gründen durch­zuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leer­rohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammen­wirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundes­natur­schutz­gesetzes (BNatSchG) unzu­lässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 6. August 2021 einen Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetzagentur führte am 9. September 2021 in Staßfurt eine Antragskonferenz für den Abschnitt durch. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Diese Informationen ermöglichten es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 20. März 2024 in Merseburg.

    Der Vorhaben­träger hat am 9. August 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Plan­änderung um eine Anpassung von Arten­schutz­maßnahmen. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Plan­änderungs­unterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellung­nahme beziehungs­weise Einwendung informiert.

    Der Vorhabenträger hat am 30. September 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen nach § 21 NABEG gestellt. Die konkreten Änderungen durch die zweite Plan­änderung sind an den Blau­färbungen in den ausgelegte Unter­lagen zu erkennen. Die erneute förmliche Auslegung gemäß § 22 Absatz 1 UVPG beschränkt sich inhaltlich auf diese zweite Plan­änderung. Die Unter­lagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 4. November bis zum 17. Dezember 2024 Stellung­nahmen und Einwendungen erheben.

    Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 18. März 2025 den Plan fest­gestellt und die Trasse in der beantragten Form genehmigt. Sie ist rund 95 km lang und beginnt in Sachsen-Anhalt an der Grenze zwischen dem Salz­landkreis im Norden und dem Saalekreis im Süden, südöstlich von Könnern. Von hier führt sie bis nordöstlich der Stadt Eisenberg, östlich des Heidelander Ortsteils Königshofen in Thüringen. Die Anbindung erfolgt über ein Gleich­strom-Erdkabel. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen.

    Informationen zur Auslegung des Plan­fest­stellungs­beschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Die Bundesnetzagentur hat insgesamt sechs Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im dritten Quartal 2024 begonnen.

    Termine und Meldungen

    meldung18.03.2025
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A2
    Planfeststellung
    veranstaltung 20.03.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A2
    Planfeststellung
    frist 18.09.-17.11.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung31.08.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A2 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    meldung31.07.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A2 Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung29.10.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    veranstaltung 09.09.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung20.08.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung06.08.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung

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