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Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West
Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West
Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)
Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West (Abschnitt D3)
1 km | Bayern | TenneT
Verlauf
Die Trasse beginnt an der geplanten Konverterstation Bergrheinfeld/West südlich des »Felsenhofs«. Sie verläuft über drei Freileitungsmasten östlich des Waldgebietes parallel zur Zufahrt zum Umspannwerk.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 1 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 8. November 2024
Der Vorhabenträger TenneT hat am 22. Februar 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 57 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 5 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 48 MB)
Anlage 2: Artengruppensteckbriefe (pdf, 3 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 2. April 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 4, Abschnitt D3 (08.03.-02.04.2021)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 11. Juni 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 29. September 2022 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 28. Oktober 2022 bestätigt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Teil A-M) (zip, 383 MB)
Gesamtgliederung (pdf, 591 KB)
Teil A (Allgemeiner Teil) (zip, 25 MB)
Teil B (Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse) (zip, 1 MB)
Teil C (Technik und Trassierung) (zip, 66 MB)
Teil D (Rechtserwerbsplan und Verzeichnis) (zip, 18 MB)
Teil E (Nachweise) (zip, 6 MB)
Teil F (UVP-Bericht) (zip, 35 MB)
Teil G (Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen) (zip, 8 MB)
Teil H (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) (zip, 2 MB)
Teil I (Landschaftspflegerischer Begleitplan) (zip, 10 MB)
Teil J (Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie) (zip, 260 KB)
Teil K (Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen) (zip, 8 MB)
Teil L (Gutachten und Konzepte) (zip, 203 MB)
Teil M (Dokumentation verwendeter Dateien und Informationen) (zip, 1 MB)
Der Vorhabenträger hat ergänzende Geodaten für den Abschnitt zur Verfügung gestellt, die auf seiner Website abrufbar sind.
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 21. November 2022 bis zum 20. Januar 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren für Vorhaben 4, Abschnitt D3 (21.11.2022-20.01.2023)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 23. Mai 2023 in Grafenrheinfeld.
Erörterungstermin Vorhaben 4, Abschnitt D3 (23.05.2023, Grafenrheinfeld)
Die Bundesnetzagentur hat am 25. Oktober 2023 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 600 Meter lang und beginnt an der geplanten Konverterstation Bergrheinfeld/West südlich des »Felsenhofs«. Sie verläuft östlich des Waldgebietes parallel zur Zufahrt bis zum Umspannwerk in Bergrheinfeld. Die Anbindung erfolgt über eine Wechselstrom-Freileitung mit drei Masten. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 11 MB)
Ordner 1 | Technik und Trassierung (pdf, 20 MB)
Ordner 2 | Rechtserwerb (pdf, 18 MB)
Ordner 3 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 6 MB)
Neben der Veröffentlichung auf dieser Seite lag der Planfeststellungsbeschluss vom 29. November bis zum 13. Dezember 2023 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der folgenden Bekanntmachung.