Beteiligung

    Der Ausbau der Netzinfrastruktur ist ein Projekt, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll sich einbringen können und alle berechtigten Interessen sollen einbezogen werden. Der Gesetzgeber hat darum bei allen Entscheidungen Beteiligungsmöglichkeiten vorgesehen. Darüber hinaus lädt die Bundesnetzagentur zu Diskussionsrunden und Informationstagen ein.

    Beteiligungsformate im Genehmigungsverfahren

    Im Genehmigungsprozess bei der Bundesnetzagentur können Sie sich mehrfach beteiligen. Zunächst ist entscheidend, ob es ein Vorhaben mit Bundesfachplanung oder ohne ist. Diese Information finden Sie bei dem konkreten Vorhaben.

    In der Bundesfachplanung gibt es zunächst eine Antragskonferenz. Diese ist mittlerweile in der Planfeststellung nicht mehr vorgesehen.

    Antragskonferenz in der Bundesfachplanung

    Die Antragskonferenz in der Bundesfachplanung ist ein Fachgespräch im Austausch mit der Öffentlichkeit. Zur Antragskonferenz lädt die Bundesnetzagentur Behördenvertreterinnen und - vertreter, Gemeinden und Umweltvereinigungen ein. Darüber hinaus können interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.

    Wenn eine Antragskonferenz stattfindet, finden Sie hier die Termine.

    Weitere Informationen zur Antragskonferenz in der Bundesfachplanung finden Sie auch in diesem Flyer.

    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bundesfachplanung oder Anhörung in der Planfeststellung

    Die wichtigste Möglichkeit zur Beteiligung in der Bundesfachplanung ist die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie findet statt, nachdem der Vorhabenträger seine Untersuchungen abgeschlossen hat.

    In der Planfeststellung heißt sie Anhörung.

    Die Beteiligung bei der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. der Anhörung findet schriftlich statt.

    Dazu stellt die Bundesnetzagentur die Antragsunterlagen auf ihrer Internetseite bereit. Adressaten der Unterlagen sind die Träger öffentlicher Belange, diejenigen, die von dem beantragten Vorhaben berührt sind, und die Umweltvereinigungen.

    Die Bundesnetzagentur veröffentlicht eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren. Die Stellungnahmen und Einwendungen können innerhalb dieser Frist schriftlich oder elektronisch abgegeben werden.

    Es ist sehr wichtig, seine Einwendungen jetzt vorzubringen. Nur, wer sich hier äußert, darf am anschließenden Erörterungstermin teilnehmen.

    Wenn eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung oder Anhörung stattfindet, finden Sie hier die Kontakte und Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen.

    Nachdem die Bundesnetzagentur alle Stellungnahmen und Einwendungen erhalten und gesichtet hat, organisiert sie einen Erörterungstermin.

    Erörterungstermin in der Bundesfachplanung und in der Planfeststellung

    Am Erörterungstermin werden die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnehmen können Vorhabenträger, Behörden und Vereinigungen. Außerdem sind alle eingeladen, die Einwendungen oder Stellungnahmen abgegeben haben.

    Wenn ein Erörterungstermin stattfindet, finden Sie hier die Termine.

    Beteiligungsformate außerhalb der Genehmigungsverfahren

    Wissenschafts-Dialog

    Die Bundesnetzagentur veranstaltet jährlich einen Wissenschafts-Dialog in Bonn. Der Wissenschafts-Dialog bietet eine Plattform für einen wissenschaftlichen Austausch zum Stromnetzausbau.

    Kern des öffentlich stattfindenden Wissenschafts-Dialogs sind die Diskussionsforen zu verschiedenen Fachdisziplinen des Stromnetzausbaus. Dort geht es um Umwelt- und recht­liche Aspekte des Strom­netz­ausbaus, aber auch die Themen Technik und Europa haben ihren festen Platz. Darüber hinaus beleuchten Expertinnen und Experten die kommunikativen Heraus­forderungen, die der Netz­ausbau im Bereich Beteiligung mit sich bringt.

    Impulsvorträge zu Grundlagen und aktuellem Forschungsstand, aber auch zur praktischen Umsetzung sollen dem Publikum eine Einführung in aktuelle Fragen zum Netzausbau geben. Anschließend werden diese Fragen gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert.

    Informationen zum aktuellen Wissenschafts-Dialog finden Sie hier.

    Die folgenden Wissenschafts-Dialoge fanden in den letzten Jahren statt:

    Wissenschafts-Dialog 2025

    Wissenschafts-Dialog 2024

    Wissenschafts-Dialog 2022

    Wissenschafts-Dialog 2021

    Wissenschafts-Dialog 2020

    Wissenschafts-Dialog 2019

    Wissenschafts-Dialog 2018

    Wissenschafts-Dialog 2017

    Wissenschafts-Dialog 2016

    Wissenschafts-Dialog 2015

    Wissenschafts-Dialog 2014

    Wissenschafts-Dialog 2013

    Beteiligung der Bundesnetzagentur an Verfahren Dritter

    Nicht nur die Bundesnetzagentur beteiligt Behörden und die Öffentlichkeit an ihren Genehmigungs­verfahren. Auch Dritte bitten ihrerseits die Bundesnetzagentur um Stellung­nahmen.

    Dies betrifft beispielsweise die Landes- und Regional­planung, Raum­verträglichkeits­prüfungen und Plan­feststellungs­verfahren, die kommunale Bau­leitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungs­pläne), Schutzgebiets­ausweisungen sowie Bau- und sonstige Genehmigungs­verfahren.

    Für Behörden, die die Bundes­netz­agentur beteiligen wollen, hat diese ein Merkblatt erstellt.

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    Stand: Januar 2024

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