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    Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP (Abschnitt E1)

    etwa 63 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Planfeststellung
    seit Q2 2022


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Rommerskirchen – Weißenthurm fest­gelegt. Er beginnt an der Umspann­anlage in Rommers­kirchen und verläuft dann in süd­öst­licher Richtung westlich an Köln vorbei über Wesseling, Bornheim und Alfter. In Alfter knickt der Korridor nach Süden ab. Ab Mecken­heim verläuft er wieder in süd­öst­liche Richtung und endet in Wacht­berg an der Landes­grenze zu Rheinland-Pfalz.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung

    Länge

    etwa 63 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 22. Juli 2024

    Die Bundes­netz­agentur hat am 21. Juni 2022 in Siegburg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchge­führt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Infor­mationen ermög­lichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 25. Oktober 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 25. April 2024 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unter­lagen einge­reicht. Er hat die Vollständigkeit der Unterlagen gemäß § 22 Absatz 3a NABEG versichert.

    Die Unterlagen können auch mit einem digitalen Planungsordner des Vorhabenträgers gesichtet werden.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 13. Mai bis zum 12. Juli 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 13.05.-12.07.2024
    BBPlG 02 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    meldung03.11.2022
    BBPlG 02 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    veranstaltung 21.06.2022
    BBPlG 02 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    meldung18.05.2022
    BBPlG 02 Abschnitt E1
    Planfeststellung

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