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Osterath – Rommerskirchen
Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP
Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz
Punkt Koblenz – Punkt Marxheim
Punkt Marxheim – Punkt Ried
Punkt Ried – Punkt Wallstadt
Punkt Wallstadt – Philippsburg
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP (Abschnitt E1)
etwa 63 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Rommerskirchen – Weißenthurm festgelegt. Er beginnt an der Umspannanlage in Rommerskirchen und verläuft dann in südöstlicher Richtung westlich an Köln vorbei über Wesseling, Bornheim und Alfter. In Alfter knickt der Korridor nach Süden ab. Ab Meckenheim verläuft er wieder in südöstliche Richtung und endet in Wachtberg an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Nordrhein-Westfalen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | etwa 63 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 5. September 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 25. Mai 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Karten, Anlagen) (zip, 281 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 4 MB)
Karte 1: Natura 2000 (pdf, 16 MB)
Karte 3: Raumordnung (pdf, 64 MB)
Anlage 1, Planungsraumanalyse, Bericht, Anhänge (pdf, 19 MB)
Anlage 1, Karte 1: Übersichtskarte (pdf, 9 MB)
Anlage 1, Karte 2: Schutzgebiete (pdf, 8 MB)
Anlage 1, Karte 3: Habitatkomplexe (pdf, 11 MB)
Anlage 1, Karte 4: Fundpunkte Legende (pdf, 58 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 21. Juni 2022 in Siegburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt E1 (21.06.2022, Siegburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 25. Oktober 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 25. April 2024 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Er hat die Vollständigkeit der Unterlagen gemäß § 22 Absatz 3a NABEG versichert.
Die Unterlagen können auch mit einem digitalen Planungsordner des Vorhabenträgers gesichtet werden.
Gesamtunterlagen (zip, 9,2 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 154 KB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 17,4 MB)
02 | Übersichtspläne (zip, 9 MB)
03 | Prinzipzeichnungen der technischen Anlagen (zip, 6 MB)
04 | Masttabellen (zip, 949 KB)
05 | Fundamenttabellen (zip, 983 KB)
07 | Rechtserwerbsverzeichnisse (zip, 14 MB)
08 | Technisches Maßnahmenverzeichnis (zip, 1 MB)
09 | Nachweis über Einhaltung EMF (zip, 87 MB)
10 | Geräuschgutachten (TA Lärm) (zip, 13 MB)
11 | Geräuschgutachten (AVV Baulärm) (zip, 3 MB)
12 | Erklärung technische Anforderungen (zip, 234 KB)
13 | Wechselwirkungen mit Infrastruktureinrichtungen (zip, 395 KB)
14 | Verkehrswegekonzept (zip, 332 KB)
15 | Belange Abfall (zip, 293 KB)
16 | Belange öffentliche Sicherheit (zip, 272 KB)
17 | Umweltverträglichkeitsprüfung (zip, 313 MB)
18 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 142 MB)
19 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 2 MB)
20 | Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 37 KB)
21 | Sonstige geschützte Teile von Natur und Landschaft (zip, 1 MB)
22 | Denkmalschutzrechliche Belange. (zip, 183 KB)
23 | Forstrechtliche Belange (zip, 589 KB)
24 | Kommunale Bauleitplanung und städtebauliche Belange (zip, 220 KB)
25 | Landwirtschaftliche Belange (zip, 179 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 13. Mai bis zum 12. Juli 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 2, Abschnitt E1 (13.05.-12.07.2024)