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    Punkt Wullenstetten – Punkt Niederwangen

    Punkt Wullenstetten – Punkt Niederwangen

    88 km | Baden-Württemberg, Bayern | Amprion

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2024


    Verlauf

    Das Vorhaben sieht eine Spannungserhöhung von 220 auf 380 kV in einer be­stehenden Trasse vor. Dazu sollen auf einer Strecke von 13 Kilometern zwischen dem Punkt Wullenstetten in der Gemeinde Senden (Bayern) und der Umspannanlage Dellmensingen in der Stadt Erbach (Baden-Württemberg) neue Leiterseile auf einem freien Gestängeplatz der bestehenden Leitung hinzukommen. Auf den restlichen etwa 75 Kilometern bis zum Punkt Niederwangen in der Gemeinde Wangen im Allgäu werden die derzeitigen Leiterseile ausgetauscht. In zwei Bereichen soll dabei geringfügig von der bestehenden Trasse abgewichen werden.

    Ziel des Projekts ist im ersten Schritt der Ausbau der Übertragungs­kapazität zwischen Wullenstetten und Niederwangen. An beiden Punkten schließen bereits jetzt ausreichend dimensionierte 380-kV-Leitungen an. Im zweiten Schritt soll in Kombination mit dem Vorhaben 40 (Neuravensburg – Bundesgrenze) die Über­tragungs­kapazität nach Österreich erhöht werden. Außerdem wird die Versorgungs­sicherheit in Notfällen durch einen Ring­schluss mit der Umspannanlage in Vöhringen verbessert. Das Vorhaben ist bereits seit der ersten Fassung von 2013 im Bundesbedarfsplan enthalten.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg, Bayern

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau; Zubeseilung; Umbeseilung

    Länge

    88 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 9. September 2024

    Amprion hatte bereits am 24. April 2019 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt, im Anschluss jedoch eine Änderung der Bundes­fachplanungs­entscheidung beantragt. Die Bundes­netzagentur ist dem nach­gekommen und hat am 6. Oktober 2020 Änderungen an der Trasse fest­gelegt. Am 19. März 2021 hat Amprion daraufhin einen Antrag auf Änderung des Antrags auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 NABEG vom 24. April 2019 gestellt. Am 30. April 2021 hat die Bundesnetz­agentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 24. April 2019 den Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss ursprünglich gestellt. Nach der Durchführung der Antrags­konferenz stellte sich heraus, dass Änderungen an der in der Bundes­fach­planung im vereinfachten Verfahren festgelegten Trasse vorgenommen werden sollten. Aus dem Grund beantragte der Vorhaben­träger Amprion, wiederum im vereinfachten Verfahren, die Bundes­fachplanungs­entscheidung aus dem vierten Quartal 2018 und damit den darin festgelegten Trassen­verlauf abzuändern. Die Bundes­netz­agentur ist dem nach­gekommen und hat am 6. Oktober 2020 Änderungen an der Trasse festgelegt. Auf Grundlage der geänderten Bundes­fachplanungs­entscheidung wurde vom Vorhaben­träger Amprion ein geänderter Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 NABEG gestellt.

    Ursprünglicher Antrag auf Planfeststellung (Q2/2019)

    Hier finden Sie den ursprünglichen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss, sowie die die dazugehörigen Anlagen.

    Ursprüngliche Antragskonferenz (Q3/2019)

    Die ursprüngliche Antragskonferenz fand am 2. Juli 2019 in Blaubeuren statt.

    Ursprünglicher Untersuchungsrahmen (Q3/2019)

    Die Bundesnetzagentur hatte auf Grundlage der Antragskonferenz am 31. Juli 2019 einen ersten Untersuchungsrahmen erlassen.

    Die Bundesnetzagentur hat die Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 4. Juni 2021 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Auf Grund­lage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 26. Juli 2021 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 19. Juni bis zum 18. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 29. November 2023 in Blaubeuren.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hatte die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhabenträger hat am 28. März 2024 Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen an die Bundes­netzagentur über­mittelt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungs­weise Einwendung informiert.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 13. August 2024 den Plan fest­gestellt. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen. Die Trasse ist rund 88 km lang, beginnt in der Gemeinde Senden und endet in der Gemeinde Wangen im Allgäu. Auf einem Teil der Strecke kommen neue Leiterseile hinzu. Dies betrifft den Abschnitt zwischen dem Punkt Wullenstetten und der Umspannanlage Dellmensingen. Auf den restlichen rund 75 km bis zum Punkt Niederwangen ersetzt Amprion die vorhandenen Leiterseile durch leistungs­fähigere. In zwei Bereichen soll dabei geringfügig von der bestehenden Trasse abgewichen werden.

    Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 29.11.2023
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    Erneuter Planfeststellungs-Antrag im Vorhaben 25

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    meldung31.07.2019
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    Untersuchungsrahmen im Vorhaben 25 ist festgelegt

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    Vorhaben 25: Planfeststellungs-Antrag online

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