Entscheidung für Abschnitt A von Vorhaben 10: keine Planfeststellung
Für Abschnitt A von Vorhaben 10 ist keine Planfeststellung notwendig. Das hat die Bundesnetzagentur am 30. Juli 2021 entschieden. Möglich ist der Verzicht auf das Verfahren, wenn es nur unwesentliche Änderungen oder Erweiterungen an einer Stromleitung gibt. Das ist bei dem Abschnitt zwischen Wolmirstedt und der Regelzonengrenze der Fall: Hier soll die Stromtragfähigkeit der Leitung erhöht werden, ohne dass bauliche Änderungen an Seilen oder Masten notwendig werden. Auch auf die Bundesfachplanung konnte daher bereits verzichtet werden.
Weitere Informationen zum Abschnitt erhalten Sie auf der Verfahrens-Detailseite.