Vorhaben 49: Untersuchungsrahmen für die Abschnitte Süd 1 und Süd 2 festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat die Untersuchungrahmen für die Bundesfachplanung der Abschnitte Süd 1 und Süd 2 von Vorhaben 49 festgelegt. Damit bestimmt sie, welche Unterlagen der Vorhabenträger Amprion für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Abschnitt Süd 1 beginnt östlich der Stadt Rheine in Nordrhein-Westfalen und endet nach etwa 52 km bei Warendorf, nördlich von Ahlen. Von dort führt der Abschnitt Süd 2 über eine Strecke von etwa 24 km durch Nordrhein-Westfalen bis zum Konverterstandort in der Nähe von Hamm.
Die Abschnitte sind Teil des sogenannten Korridor B des Netzentwicklungsplans.
Alle Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Abschnittsseiten von Süd 1 und Süd 2.