Onlinekonsultation für Vorhaben 5a, Abschnitt E
Der Vorhabenträger 50Hertz hat für den Abschnitt E (Mühlenbeck – Mechau) des Vorhabens 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar) am 13. Juni 2025 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt. Nach § 20 NABEG wäre als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Gemäß § 27c Abs. 1 Nr. 1 VwVfG hat die Bundesnetzagentur stattdessen eine Onlinekonsultation durchgeführt.
In der Onlinekonsultation wurden die für die Planfeststellung erheblichen Fragen behandelt. Diese umfassen beispielsweise Umweltthemen sowie sonstige öffentliche und private Belange. Auf Grundlage der Ergebnisse der Onlinekonsultation legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.
Betroffene Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten sich bis zum 15. August 2025 äußern. Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.
Bekanntmachung: Ersetzung der Antragskonferenz durch Onlinekonsultation (pdf, 99 KB)