Anzeigeverfahren im Vorhaben 60, Abschnitt A
Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, ob der Abschnitt A des Vorhabens 60 von der Planfeststellungspflicht freigestellt werden kann. Möglich ist eine Freistellung, wenn es nur unwesentliche Änderungen oder Erweiterungen an einer Stromleitung gibt. Das ist bei dem Abschnitt zwischen den Umspannwerken Lauchstädt und Wolmirstedt möglicherweise der Fall: Dort sollen nur 78 der 368 bestehenden Masten größtenteils standortgleich ausgetauscht werden. Auch auf die Bundesfachplanung konnte daher bereits verzichtet werden.
Der Abschnitt verläuft auf einer Länge von etwa 156 km vollständig in Sachsen-Anhalt. Er ist Teil der geplanten Verbindung zwischen Siedenbrünzow in Mecklenburg-Vorpommern und Lauchstädt (Vorhaben 60 des Bundesbedarfsplans).