Freistellungsentscheidung für südlichen Abschnitt von Vorhaben 60
Die Bundesnetzagentur hat den südlichen Abschnitt des Vorhabens 60 von einem förmlichen Planfeststellungsverfahren freigestellt. Dies ist möglich, da lediglich einige Masten erhöht und getauscht werden sollen, bauliche Maßnahmen aber nicht erforderlich sind.
Der Abschnitt verläuft auf einer Länge von etwa 156 km vollständig in Sachsen-Anhalt. Er ist Teil der geplanten Verbindung zwischen Siedenbrünzow in Mecklenburg-Vorpommern und Lauchstädt (Vorhaben 60 des Bundesbedarfsplans).
Die Freistellungsentscheidung finden Sie auf der entsprechenden Seite von Abschnitt A.