Antragskonferenz Vorhaben 17, Abschnitt B
Beginn 09:00 Uhr
Ort Schweinfurt
Der Vorhabenträger TenneT hat am 30. August 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 17 des Bundesbedarfsplangesetzes (Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West), Abschnitt B (Dipperz – Bergrheinfeld West). Nach § 20 NABEG führte die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch.
Auf der Antragskonferenz wurden die für die Planfeststellung erheblichen Fragen erörtert. Dabei ging es beispielsweise um Umweltthemen sowie um sonstige öffentliche und private Belange. Diskutiert wurden dabei insbesondere der im Antrag dargestellte Trassenverlauf.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.
Präsentation der Bundesnetzagentur (pdf, 461 KB)
Vorläufige Tagesordnung (pdf, 121 KB)
Adresse
97421 Schweinfurt