Konsultation zum Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten
Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten (ISG) veröffentlicht und konsultiert dazu die betroffenen Behörden, Übertragungsnetzbetreiber sowie die Öffentlichkeit.
Entwurf der Methode zur Ermittlung von Infrastrukturgebieten
Der Gesetzgeber hat im Dezember 2025 das Energiewirtschaftsrecht angepasst. Ziel dieser Anpassung ist die Beschleunigung der Verfahren des Netzausbaus.
Die Übertragungsnetzbetreiber können die Ausweisung von Infrastrukturgebieten gemäß § 12j Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für neue sich aus dem Bundesbedarfsplangesetz ergebende Vorhaben beantragen. Durch die Ausweisung von Infrastrukturgebieten soll der für ein Vorhaben zur Verfügung stehende Raum eingegrenzt werden, bevor die eigentliche Planfeststellung stattfindet.
Gemäß 12j EnWG sollen Infrastrukturgebiete für die betroffenen Maßnahmen sowohl die Bundesfachplanung ersetzen als auch als Nachfolgeregime für die 2022 eingeführten Präferenzräume dienen.
Für die Ausweisung von Infrastrukturgebieten hat die Bundesnetzagentur eine Methode entwickelt. Diese orientiert sich grundsätzlich an der Methode zur Ermittlung von Präferenzräumen. Die rechtlichen Vorgaben erfordern für die Infrastrukturgebiete jedoch stellenweise Anpassungen. Auf Basis der Methode sollen dann später im Rahmen des eigentlichen Verfahrens zur Ausweisung des Infrastrukturgebieteplans konfliktarme Verbindungsmöglichkeiten mit einer Breite von bis zu zehn Kilometern zwischen dem Anfangs- und Endpunkt eines neu im Bundesbedarfsplangesetz vorgesehen Netzausbauvorhabens ermittelt werden.
Die Bundesnetzagentur möchte über den gesamten Prozess der Einführung dieses neuen Planungsinstruments eine transparente Vorgehensweise gewährleisten. Sie hat das nun vorgelegte Methodenpapier deshalb bereits im Vorfeld der gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsschritte veröffentlicht. Alle Interessierten haben damit die Möglichkeit, sich über die geplante methodische Vorgehensweise der Bundesnetzagentur bei der Infrastrukturgebiete-Ausweisung zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu machen.
Beteiligung bis 28. April 2026
Sie können bis zum 28. April 2026 zum Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten Stellung nehmen. Bitte nutzen Sie dafür vorzugsweise unser Onlineformular.
Alternativ sind auch Stellungnahmen per E-Mail möglich an ISG-Methode@bnetza.de sowie per Post an die Bundesnetzagentur, Stichwort: ISG-Methode, 53105 Bonn.
Am Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten werden unter anderem betroffene Vorhabenträger, Behörden und die interessierte Öffentlichkeit beteiligt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und anschließend die endgültige Methode festgelegt.