SuedLink: Untersuchungsrahmen für Abschnitte D1 und D2 festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat für vier weitere SuedLink-Abschnitte die Untersuchungsrahmen festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat. Die jeweils zwei Abschnitte der Vorhaben 3 und 4 reichen von der Landesgrenze zwischen Hessen und Thüringen bis zur Grenze der Landkreise Schweinfurt und Bad Kissingen.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseiten zu den Abschnitten D1 (Vorhaben 3 und Vorhaben 4) sowie D2 (Vorhaben 3 und Vorhaben 4).