Veränderungssperre für Vorhaben 3, Abschnitt E (SuedLink)
Die Bundesnetzagentur erlässt eine Veränderungssperre für den Abschnitt von Arnstein nach Großgartach (Abschnitt E). Dabei geht es um einen Teilbereich des Trassenkorridors in der Stadt Bad Friedrichshall (Gemarkung Friedrichshall). In diesem Bereich dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirklichung der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen. Außerdem dürfen keine sonstigen wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden.