SuedLink: weitere Veränderungssperre im Abschnitt C
Die Bundesnetzagentur erlässt eine weitere Veränderungssperre für den Abschnitt von Bad Gandersheim / Seesen nach Gerstungen (Abschnitt C) von Vorhaben 3 und 4. Die Veränderungssperre bezieht sich auf Bereiche des Trassenkorridors im Abschnitt der Stadt Bad Sooden-Allendorf (Gemarkung Bad Sooden-Allendorf). In diesem Bereich dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirklichung der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen. Außerdem dürfen keine sonstigen wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden.
Weitere Informationen: Vorhaben 3, Abschnitt C und Vorhaben 4, Abschnitt C.