Veränderungssperre für Abschnitt C des SuedLink
Für den Bundesfachplanungsabschnitt von Bad Gandersheim / Seesen Ost nach Gerstungen (Abschnitt C) erlässt die Bundesnetzagentur eine Veränderungssperre. Dabei geht es um Bereiche in der Gemarkung Frauenborn auf dem Gebiet der Gemeinde Herleshausen im Werra-Meißner-Kreis. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Realisierung der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen. Außerdem dürfen keine sonstigen erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden.
Weitere Informationen und die Veränderungssperren finden Sie auf den Verfahrens-Detailseite von Vorhaben 3 und Vorhaben 4.