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Netzentwicklungsplan
Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre. Als Grundlage dafür dient ihnen der Szenariorahmen, den sie zuvor erstellt haben. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der Netzentwicklungsplan Strom (NEP).

Die Bundesnetzagentur bestätigt den Netzentwicklungsplan. Das muss nicht im Ganzen passieren. Ausbaumaßnahmen, die sie nicht für notwendig hält, bestätigt sie nicht. Bürger, Verbände und Behörden können sich in diesen Prozess einbringen.
Aktueller Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045
Schon zu Beginn der laufenden Legislaturperiode wurden die Energiewende forciert und gesetzliche Vorgaben auf die Klimaschutzziele ausgerichtet. Der diesjährige Netzentwicklungsplan Strom bildet erstmals ein Energiesystem ab mit dem Ziel der vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien, das sogenannte Klimaneutralitätsnetz.
Downloads
Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 12. Juni 2023 der Bundesnetzagentur den zweiten Entwurf des NEP 2023-2037/2045 überreicht. Darin sind die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zu ihrem ersten Entwurf bereits berücksichtigt.
Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045, Version 2023: zweiter Entwurf (pdf, 22 MB)
Vorläufige Prüfungsergebnisse Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 (pdf, 45 MB)
Öffentlichkeitsbeteiligung der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat den NEP und ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse am 8. September 2023 online veröffentlicht und bis zum 20. Oktober 2023 in ihrer Bibliothek in Bonn ausgelegt. Bis zum 20. November 2023 konnten die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange dazu Stellung nehmen. Konsultationsbeiträge konnten in diesem Zeitraum über ein Onlineformular, per E-Mail oder schriftlich eingesandt werden. Der Beteiligungsprozess wurde aufgrund erweiterter gesetzlicher Vorgaben erstmalig getrennt vom Umweltbericht durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur wird im Anschluss an die Konsultation die Stellungnahmen von Behörden veröffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen werden nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser im Onlineformular einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.
Online-Informationstage
Wie in den Vorjahren suchte die Bundesnetzagentur, insbesondere innerhalb des Konsultationszeitraums, den Dialog mit der Öffentlichkeit. Bei zwei Online-Informationstagen am 13. und 17. Oktober 2023 haben die Expertinnen und Experten der Bundesnetzagentur die vorläufigen Prüfungsergebnisse auf Basis des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans vorgestellt und mit allen Interessierten diskutiert.
Ältere Netzentwicklungspläne
Die vorherigen Netzentwicklungspläne, deren Entwürfe und weitere Dokumente können Sie im Archiv herunterladen.