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    Netzentwicklungsplan

    Die Über­tragungs­netz­betreiber berechnen den Ausbau­bedarf für die kommenden Jahre. Als Grund­lage dafür dient ihnen der Szenario­rahmen, den sie zuvor erstellt haben. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der Netz­entwicklungs­plan Strom (NEP).

    Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber

    Die Bundes­netz­agentur bestätigt den Netz­entwicklungs­plan. Das muss nicht im Ganzen passieren. Ausbau­maßnahmen, die sie nicht für notwendig hält, bestätigt sie nicht. Bürger, Verbände und Behörden können sich in diesen Prozess einbringen.

    Aktueller Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045

    Schon zu Beginn der laufenden Legislatur­periode wurden die Energie­wende forciert und gesetzliche Vorgaben auf die Klimaschutz­ziele aus­gerichtet. Der diesjährige Netz­entwicklungs­plan Strom bildet erstmals ein Energie­system ab mit dem Ziel der voll­ständigen Umstellung auf erneuerbare Energien, das sogenannte Klima­neutralitäts­netz.

    Downloads

    Die Übertragungsnetz­betreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 12. Juni 2023 der Bundes­netz­agentur den zweiten Entwurf des NEP 2023-2037/2045 über­reicht. Darin sind die Ergebnisse der Öffentlichkeits­beteiligung zu ihrem ersten Entwurf bereits berück­sichtigt.

    Öffentlichkeits­beteiligung der Bundes­netz­agentur

    Die Bundes­netz­agentur hat den NEP und ihre vor­läufigen Prüfungs­ergebnisse am 8. September 2023 online veröffentlicht und bis zum 20. Oktober 2023 in ihrer Bibliothek in Bonn aus­gelegt. Bis zum 20. November 2023 konnten die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange dazu Stellung nehmen. Konsultations­beiträge konnten in diesem Zeit­raum über ein Online­formular, per E-Mail oder schriftlich eingesandt werden. Der Beteiligungs­prozess wurde aufgrund erweiterter gesetzlicher Vorgaben erst­malig getrennt vom Umweltbericht durch­geführt.

    Die Bundes­netz­agentur wird im Anschluss an die Konsultation die Stellung­nahmen von Behörden ver­öffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht wider­sprochen haben. Sonstige Stellung­nahmen werden nur ver­öffentlicht, wenn ihre Verfasser im Online­formular einer voll­ständigen Ver­öffentlichung aus­drücklich zugestimmt haben.

    Online-Informationstage

    Wie in den Vorjahren suchte die Bundes­netz­agentur, insbesondere innerhalb des Konsultations­zeitraums, den Dialog mit der Öffentlich­keit. Bei zwei Online-Informations­tagen am 13. und 17. Oktober 2023 haben die Expertinnen und Experten der Bundes­netz­agentur die vorläufigen Prüfungs­ergebnisse auf Basis des zweiten Entwurfs des Netz­entwicklungs­plans vorgestellt und mit allen Interessierten diskutiert.

    Ältere Netzentwicklungspläne

    Die vorherigen Netzentwicklungspläne, deren Entwürfe und weitere Dokumente können Sie im Archiv herunterladen.

    Weitere Informationen

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