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    Netzentwicklungsplan

    Die Über­tragungs­netz­betreiber berechnen den Ausbau­bedarf für die kommenden Jahre. Als Grund­lage dafür dient ihnen der Szenario­rahmen, den sie zuvor erstellt haben. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der Netz­entwicklungs­plan Strom (NEP).

    Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber

    Die Bundes­netz­agentur bestätigt den Netz­entwicklungs­plan. Das muss nicht im Ganzen passieren. Ausbau­maßnahmen, die sie nicht für notwendig hält, bestätigt sie nicht. Bürger, Verbände und Behörden können sich in diesen Prozess einbringen.

    Aktueller Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045

    Die Bundes­netz­agentur hat den Netz­entwicklungs­plan 2023-2037/2045 am 1. März 2024 bestätigt. Sie hat dabei die meisten der von den Netz­betreibern beantragten Maß­nahmen über­nommen. Wesentlicher Bestand­teil dieses NEP sind weitere Verbindungen zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), um das Übertragungs­netz zu einem Klima­neutralitäts­netz aus­zubauen. Im Vergleich zum geltenden Bundes­bedarfs­plan umfasst der bestätigte NEP 2023-2037/2045 in insgesamt 123 neuen Maßnahmen gut 4.800 zusätzliche Trassen­kilometer. Hinzu kommen Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen.

    Offshore-Anbindungssysteme

    Der NEP 2023-2037/2045 ermittelt nach den Vorgaben des Flächen­entwicklungs­plans (FEP) auch die Offshore-Anbindungs­systeme ein­schließlich der jeweiligen Inbetriebnahme­jahre und land­seitigen Netz­verknüpfungs­punkte. Für die Anbindung von Offshore-Windparks werden im Vergleich zu den bisherigen Planungen 35 weitere Anbindungs­systeme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 als erforderlich bestätigt. Damit soll das gesetzliche Ziel erreicht werden, bis dahin Offshore-Windparks mit insgesamt 70 GW an das Über­tragungs­netz an­zuschließen.

    Ablauf des Verfahrens

    Grundlage des NEP 2023-2037/2045 war der von der Bundes­netz­agentur genehmigte Szenario­rahmen 2023-2037/2045. Auf dieser Basis hatten die Übertragungs­netz­betreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW einen ersten Entwurf des Netz­entwicklungs­plans erarbeitet und am 24. März 2023 ver­öffentlicht. Den anschließend von ihnen über­arbeiteten zweiten Entwurf, in den Anregungen aus der Öffentlichkeits­beteiligung ein­geflossen sind, hat die Bundes­netz­agentur am 12. Juni 2023 erhalten und seitdem geprüft. Weitere Informationen dazu sowie die NEP-Entwürfe der Übertragungs­netz­betreiber finden Sie auf deren gemeinsamer Website www.netzentwicklungsplan.de.

    Öffentlichkeitsbeteiligung und Informationstage

    Die Bundes­netz­agentur hat am 8. September 2023 ihre vorläufigen Prüfungs­ergebnisse ver­öffentlicht und die betroffenen Behörden sowie die Öffentlich­keit beteiligt. Die Entwürfe des NEP lagen bis zum 20. Oktober 2023 am Standort der Bundes­netz­agentur in Bonn sowie im Internet aus. Bis zum 20. November 2023 konnten alle Interessierten dazu Stellung nehmen. Die Bundes­netz­agentur hat die Stellung­nahmen bei ihrer weiteren Prüfung be­rücksichtigt, bevor sie den NEP am 1. März 2024 bestätigt hat.

    Stellungnahmen zum Netzentwicklungsplan

    Die Bundes­netz­agentur hat 162 Stellung­nahmen zum über­arbeiteten Entwurf des NEP 2023-2037/2045 erhalten. Veröffentlicht sind Stellung­nahmen von Behörden, Ministerien und Parteien, sofern diese einer Publikation nicht wider­sprochen haben. Sonstige Stellung­nahmen sind nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser im Online­formular einer voll­ständigen Ver­öffentlichung aus­drücklich zugestimmt haben.

    Auch in diesem Durchgang hat die Bundes­netz­agentur wieder Informations­veranstaltungen zur Bedarfs­ermittlung durch­geführt. Ziel der Termine am 13. und 17. Oktober 2023 war es, einen möglichst breiten Dialog über den Netz­ausbau zu führen, der ins­besondere im Hinblick auf das Erreichen von Klima­neutralität im Jahr 2045 erforderlich sein wird.

    Ältere Netzentwicklungspläne

    Die vorherigen Netzentwicklungspläne, deren Entwürfe und weitere Dokumente können Sie im Archiv herunterladen.

    Weitere Informationen

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