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    Monitoringbericht

    In ihrem Monitoring­bericht dokumentiert die Bundes­netz­agentur vier Mal im Jahr die Planungs- und Bau­fortschritte im Stromnetz­ausbau. Sie fragt dafür quartals­weise Daten bei den vier deutschen Über­tragungs­netz­betreibern Amprion, TenneT, TransnetBW und 50Hertz ab. Erfasst werden dabei sämtliche Vorhaben aus dem Gesetz zum Ausbau von Energie­leitungen (EnLAG) und dem Gesetz über den Bundes­bedarfsplan (BBPlG). Darüber hinaus umfasst die Abfrage auch die Anbindungs­leitungen zu Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee. Ein weiterer Bestand­teil des Monitoring­berichts sind geplante und bereits erfolgte netz­optimierende Maß­nahmen. Dies sind Aktivitäten der Netz­betreiber, mit denen sie eine höhere Aus­lastung des bestehenden Über­tragungs­netzes erreichen wollen. Leitungs­projekte im Verteiler­netz werden dagegen nicht berücksichtigt.

    Stand nach dem dritten Quartal 2022

    Zum Stichtag (30. September 2022) umfassten das BBPlG und das EnLAG insgesamt 119 Vorhaben mit einer ungefähren Gesamt­länge von 14.044 km. 23 Vorhaben davon waren bereits voll­ständig fertig­gestellt, 15 weitere auf allen Abschnitten mindestens genehmigt. In der Genehmigungs­phase befanden sich noch 48 Vorhaben. Für 33 Vorhaben standen die jeweils ersten Anträge auf Bundes­fach­planung beziehungs­weise auf ein Raum­ordnungs­verfahren noch aus.

    Planungs- und Baufortschritt in Leitungskilometern (BBPlG und EnLAG)

    4447
    375
    5752
    1178
    2292
    noch nicht im Genehmigungs­verfahren
    im Raumordnungs- oder Bundes­fachplanungs­verfahren
    im oder vor dem Plan­feststellungs- oder Anzeigeverfahren
    genehmigt beziehungs­weise im Bau
    fertiggestellt

    Stichtag: 30. September 2022

    Die Gesamtlänge der EnLAG- und BBPlG-Vorhaben lag zum Stichtag bei etwa 14.044 km, die sich wie folgt aufteilen (inklusive Veränderung zum zweiten Quartal 2022):

    • etwa 4.447 km vor dem Genehmigungsverfahren (+1.785 km)
    • etwa 375 km im Raumordnungs- oder Bundes­fachplanungs­verfahren (-27 km)
    • etwa 5.752 km im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren (-268 km)
    • 1.178 km genehmigt und vor dem oder im Bau (+162 km)
    • 2.292 km fertiggestellt (+158 km)

    Aktuelle Downloads

    Neben dem aktuellen Monitoringbericht können Sie verschiedene Übersichtskarten auch separat herunterladen. Ältere Berichte finden Sie in unserem Archiv.

    Bundesbedarfsplan

    Der Bundesbedarfsplan enthält aktuell 97 Ausbau­vorhaben. 20 davon sind als Pilot­projekte für verlust­arme Übertragung über große Entfernungen (Hoch­spannungs-Gleichstrom-Übertragung) gekenn­zeichnet. 13 Gleichstrom-Vorhaben sind für die vorrangige Umsetzung mit Erdkabeln und zehn Wechsel­strom-Vorhaben für die Umsetzung mit Erdkabeln auf Teilabschnitten gekenn­zeichnet. Darüber sind ein Vorhaben als Pilot­projekt für Hoch­temperatur­leiterseile gekenn­zeichnet und acht werden als Seekabel ausgeführt.

    36 Vorhaben sowie vier Vorhaben­abschnitte sind als länder­übergreifend oder grenz­überschreitend gekenn­zeichnet. Bei ihnen führt die Bundes­netz­agentur die Verfahren durch. Diese Vorhaben kamen zum Stichtag auf eine Gesamt­länge von etwa 7.499 km. Die Summe hängt allerdings stark vom Verlauf der Nord-Süd-Korridore ab und wird sich erst im weiteren Verfahrens­verlauf konkretisieren. Der Großteil der übrigen Vorhaben (etwa 4.506 km) liegt wie beim EnLAG in der Zuständig­keit der Länder. Hinzu kommen noch 218 km, für die das Bundes­amt für Seeschiff­fahrt und Hydrographie (BSH) die Verfahren durchführt.

    Planungs- und Baufortschritt in Leitungskilometern (BBPlG)

    4447
    367
    5624
    831
    954
    noch nicht im Genehmigungs­verfahren
    im Raumordnungs- oder Bundes­fachplanungs­verfahren
    im oder vor dem Plan­feststellungs- oder Anzeigeverfahren
    genehmigt beziehungs­weise im Bau
    fertiggestellt

    Stichtag: 30. September 2022

    Die Gesamtlänge der BBPlG-Vorhaben lag zum Stichtag bei etwa 12.223 km, die sich wie folgt aufteilen (inklusive Veränderung zum zweiten Quartal 2022):

    • etwa 4.447 km vor dem Genehmigungsverfahren (+1.785 km)
    • etwa 367 km im Raumordnungs- oder Bundes­fachplanungs­verfahren (-27 km)
    • etwa 5.624 km im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren (+191 km)
    • 831 km genehmigt und vor dem oder im Bau (+175 km)
    • 954 km fertiggestellt (+68 km)

    Details finden Sie im Kapitel »Vorhaben nach dem Bundes­bedarfsplan­gesetz« im aktuellen Monitoring­bericht sowie auf den entsprechenden Vorhabenseiten.

    Energieleitungsausbaugesetz

    Das EnLAG listete ursprünglich 24 Ausbau­projekte auf. Nach Prüfungen im Rahmen der Erstellung der Netz­entwicklungs­pläne 2022 und 2024 wurden die Vorhaben 22 und 24 aus dem EnLAG gestrichen. Sechs der 22 Vorhaben sind als Erdkabel-Pilot­projekte gekennzeichnet. Bei diesen Vorhaben besteht unter bestimmten Voraus­setzungen die Möglichkeit zur Teil­erdverkabelung. Die Raumordnungs- und Plan­feststellungs­verfahren liegen in der Verantwortung der betroffenen Bundesländer.

    Planungs- und Baufortschritt in Leitungskilometern (EnLAG)

    8
    128
    347
    1338
    noch nicht im Genehmigungs­verfahren
    im Raumordnungs- oder Bundes­fachplanungs­verfahren
    im oder vor dem Plan­feststellungs- oder Anzeigeverfahren
    genehmigt beziehungs­weise im Bau
    fertiggestellt

    Stichtag: 30. September 2022

    Die Gesamtlänge der EnLAG-Vorhaben lag zum Stichtag bei etwa 1.821 km, die sich wie folgt aufteilen (inklusive Veränderung zum zweiten Quartal 2022):

    • etwa 8 km im Raumordnungsverfahren (keine Veränderung)
    • etwa 128 km im oder vor dem Planfeststellungs­verfahren (-77 km)
    • 347 km genehmigt und vor dem oder im Bau (-13 km)
    • 1.338 km fertiggestellt (+90 km)

    Details finden Sie im Kapitel »Vorhaben nach dem Energie­leitungs­ausbau­gesetz« im aktuellen Monitoring­bericht sowie auf den entsprechenden Vorhabenseiten.

    Offshore-Anbindungen

    Offshore-Anbindungs­leitungen verbinden die Offshore-Wind­parks in der Nord- und der Ostsee mit dem Über­tragungs­netz auf dem Festland. Ihr Bedarf wird im Netz­entwicklungs­plan (NEP) ermittelt, wobei die Vorgaben des Flächen­entwicklungs­plans (FEP) zugrunde gelegt werden. Die im aktuellen Monitoring­bericht dargestellten Anbindungs­leitungen basieren grund­sätzlich auf dem NEP 2021-2035 sowie auf den Ausbau­zielen des novellierten Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG), das voraus­sichtlich Anfang 2023 in Kraft treten wird.

    Das Startnetz kam zum Stichtag auf eine Leistung von rund 9,8 GW in der Nordsee und rund 1,9 GW in der Ostsee. Es umfasst Anbindungs­systeme, die bereits in Betrieb genommen oder beauftragt sind oder die einen bezuschlagten Wind­park erschließen. Das Zubau­netz umfasst dagegen Netz­anbindungen, die im NEP 2021-2035 bis einschließlich des Jahres 2030 bestätigt wurden oder die sich aus den Ausbau­zielen des novellierten WindSeeG ergeben. Dazu gehören zwölf Netz­anbindungen für Offshore-Wind­erzeugung in der Nord­see und drei Netz­anbindungen in der Ostsee. Details finden Sie im Kapitel »Ausbau der Offshore-Anbindungen« im aktuellen Monitoring­bericht sowie auf den entsprechenden sowie auf den Übersichts­seiten zur Nordsee und zur Ostsee.

    Die in der Nordsee geplante Verbindungs­leitung Viking Link ist keine Offshore-Anbindungs­leitung und wird daher im Bericht nicht erfasst. Ebenfalls kein Teil des Offshore-Monitorings sind die Seekabel-Projekte NordLink, NeuConnect, Combined Grid Solution und Hansa PowerBridge, die unter das Bundes­bedarfs­plan-Monitoring fallen.

    Netzoptimierung

    Netzoptimierende Maßnahmen sollen die Auslastung des Übertragungs­netzes erhöhen. Sie umfassen zum einen last­fluss­steuernde Maßnahmen, bei denen durch den Einbau spezieller Netz­betriebs­mittel der Last­fluss aktiv gesteuert werden kann. So können über­lastete Netz­elemente gezielt entlastet werden, ohne die Über­tragungs­fähigkeit des Netzes insgesamt zu erhöhen. Zum Stich­tag waren 13 last­fluss­steuernde Maß­nahmen geplant. Davon waren acht Maßnahmen Teil des Startnetzes des NEP 2021-2035. Zwei weitere befanden sich bereits in Betrieb.

    Netzbooster-Pilot­anlagen könnten durch eine reaktive Netz­betriebs­führung Kosten für Redispatch­maßnahmen einsparen. Langfristig sollen die Lasten und Ein­speisungen so platziert werden, dass die Anlagen einen großen Teil des Über­tragungs­netzes entlasten und dieses so dauer­haft näher an seiner Belastungs­grenze (Dauer­betriebs­strom) betrieben werden könnte. Zum Stichtag waren zwei Netzbooster-Pilot­anlagen geplant.

    Weiterhin gehört zu diesen Maßnahmen das Freileitungs­monitoring. Dabei werden die Witterungs­bedingungen an der Leitung im Betrieb gemessen, wodurch die maximal zulässige Betriebs­temperatur dynamisch angepasst werden kann.

    Hinzu kommt als netz­verstärkende Maßnahme der Einsatz von Hoch­temperatur­leitern, welche eine höhere Netz­kapazität gewähr­leisten können. Zum Stichtag waren bei zwei Vorhaben des EnLAG Hoch­temperatur­leiter bereits in Betrieb. Ihr Einsatz ist außerdem bei 23 Vorhaben des BBPlG geplant sowie bei einem BBPlG-Vorhaben bereits in Betrieb. Darüber hinaus waren Hoch­temperatur­leiter bei einer weiteren Maß­nahme des NEP 2021-2035 vor­gesehen. Diese war Teil des Start­netzes. Ein Strom­kreis­abschnitt ist bereits seit 2012 in Betrieb.

    Details finden Sie im Kapitel »Netz­optimierungs- und -verstärkungs­maßnahmen« im aktuellen Monitoring­bericht.

    Archiv

    Im Archiv finden Sie die Monitoring­berichte der vergangenen Quartale und Jahre.

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